30. Juni 2021

Was ist eigentlich eine Abfindung?

Am Anfang eines Arbeitsverhältnisses wird um das Gehalt gerungen, während es am Ende eines Arbeitsverhältnisses eher um die Frage einer Abfindung und deren Höhe geht.

Was ist eigentlich eine Abfindung?

Eine Abfindung wird häufig im Falle einer Kündigung an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gezahlt. Diese Zahlung dient zum Beispiel dazu, den Arbeitnehmer von einer Kündigungsschutzklage abzuhalten. Arbeitgeber versuchen teilweise auch unliebsam gewordene Mitarbeiter durch die Zahlung einer Abfindung zur einem Aufhebungsvertrag zu motivieren. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in der Regel allerdings nicht.

Höhe der Abfindung

Als Berechnung für die Regelabfindung hat sich folgende Formel entwickelt:

halber Bruttomonatslohn x Jahre der Betriebszugehörigkeit

Bei der Betriebszugehörigkeit wird ab sechs Monaten aufgerundet.

Da es meist keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, kann natürlich in Verhandlungen von der „Regelabfindung“ abgewichen werden. Nach oben wird abgewichen, wenn grundlegende Zweifel an der Wirksamkeit einer Kündigung bestehen oder der Arbeitgeber keine Kündigungsgründe hat.

Bindung an das Abfindungsangebot

Wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben darauf hinweist, 1. dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und 2. der Arbeitnehmer nach Ablauf der Frist für eine Kündigungsschutzklage (drei Wochen) eine Abfindung erhält, muss der Arbeitgeber sich an dieses Angebot halten. Für den Arbeitnehmer soll ersichtlich sein, dass er eine Wahl zwischen Kündigungsschutzklage und einer Abfindung hat.

Steuerrechtliche Bewertung

Eine Abfindung muss gem. § 34 EstG versteuert werden. Danach zählt die Abfindung als sogenannte außerordentliche Einkunft und muss auch in der Steuererklärung angegeben werden. Diese gibt man in der Anlage N an. Für etwaige Rückfragen des Finanzamtes sollte man den Aufhebungsvertrag oder die Abfindungsvereinbarung bereithalten.

Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Abfindungsangebot erhalten haben, prüfen wir gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (2 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen