- Sozialrecht
Was kann ich tun, wenn mein Kind in der Schule benachteiligt oder abgelehnt wird?
Das Schulrecht betrifft viele Familien ganz unmittelbar – sei es beim Wechsel auf die weiterführende Schule, bei der Ablehnung durch die Wunschschule oder bei Konflikten im Schulalltag.
Wenn Entscheidungen der Schule oder Schulbehörde auf Sie willkürlich, unverhältnismäßig oder unklar wirken, gibt es rechtliche Mittel, um sich dagegen zu wehren. Eltern sind nicht rechtlos – ganz im Gegenteil: Das Schulrecht räumt ihnen und ihren Kindern umfangreiche Mitwirkungs- und Schutzrechte ein.
Was regelt das Schulrecht eigentlich?
Das Schulrecht umfasst alle Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Schule, Schülern und Eltern betreffen. Es ist überwiegend Landesrecht – das heißt, jedes Bundesland hat eigene Schulgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Dennoch gibt es viele gemeinsame Grundsätze, etwa beim Recht auf Bildung, beim Anspruch auf Gleichbehandlung oder bei der Schulpflicht.
Typische Fälle aus der Praxis betreffen unter anderem die Ablehnung eines Schulplatzes, Konflikte bei Notenvergabe, Ordnungsmaßnahmen wie Verweise oder Ausschlüsse, Streitigkeiten über Inklusion und Förderbedarf oder auch Fragen zum Nachteilsausgleich bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen.
Rechte und Pflichten von Eltern und Schülern
Als Eltern haben Sie das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die schulische Laufbahn Ihres Kindes mitzuentscheiden. Insbesondere bei der Wahl der Schule kommt es häufig zu Konflikten – etwa dann, wenn der Platz an einer Wunschschule abgelehnt wird oder ein Kind nach einem Probetag nicht angenommen wird. Solche Entscheidungen müssen transparent, rechtmäßig und nachvollziehbar begründet sein.
Auch in anderen Bereichen bestehen klare rechtliche Vorgaben: Lehrer dürfen Noten nicht willkürlich vergeben, schulische Ordnungsmaßnahmen unterliegen festen Regeln, und Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben Anspruch auf angemessene Unterstützung. Werden diese Rechte verletzt oder missachtet, können Eltern sich zur Wehr setzen.
Möglichkeiten, sich gegen schulische Entscheidungen zu wehren
Wird Ihnen beispielsweise ein Schulplatz verweigert oder erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid, sollten Sie innerhalb der gesetzlichen Frist – meist innerhalb eines Monats – Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss formal korrekt eingelegt werden und sollte idealerweise rechtlich begründet sein. Oft empfiehlt es sich auch, Akteneinsicht zu beantragen, um die Entscheidungsgrundlagen überprüfen zu können.
In zeitkritischen Fällen, etwa kurz vor Schuljahresbeginn, kann zudem ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht gestellt werden. Damit lässt sich erreichen, dass eine vorläufige Aufnahme an der gewünschten Schule erfolgt – zumindest bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage.
Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Das Gericht prüft dann, ob die Ablehnung oder schulische Maßnahme rechtswidrig war. Auch bei Streitigkeiten rund um Noten, Prüfungsbewertungen oder Ordnungsmaßnahmen kann dieser Weg sinnvoll sein.
Gleichzeitig kann es sich lohnen, ergänzend das Gespräch mit der Schule oder dem zuständigen Schulamt zu suchen. In vielen Fällen lässt sich auf diesem Weg eine einvernehmliche Lösung finden, etwa wenn besondere Härtefallgründe oder organisatorische Missstände deutlich gemacht werden.
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Julia Bernstein
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.
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