31. August 2025

Was kann ich tun, wenn meine Gewerbeanmeldung abgelehnt wurde?

Die Ablehnung eines Gewerbes: Kein Einzelfall

 Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss es bei der zuständigen Behörde – in der Regel dem Gewerbeamt – anmelden. In den meisten Fällen verläuft dieser Vorgang unproblematisch. Doch es gibt auch Situationen, in denen die Anmeldung nicht akzeptiert oder ein bereits bestehendes Gewerbe nachträglich untersagt wird. Für Betroffene ist das häufig überraschend und mit erheblichen Konsequenzen verbunden – sowohl finanziell als auch beruflich.

Die Gründe für eine Ablehnung können vielfältig sein: Von formalen Fehlern im Anmeldeverfahren über fehlende Nachweise bis hin zu persönlichen oder wirtschaftlichen Bedenken gegen den Antragsteller. Wichtig zu wissen ist: Gegen eine Ablehnung oder Untersagung gibt es rechtliche Möglichkeiten. Sie müssen eine solche Entscheidung nicht einfach hinnehmen.

Mögliche Gründe für die Ablehnung einer Gewerbeanmeldung

Ein Gewerbe kann aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt oder untersagt werden. Besonders häufig beruft sich die Behörde auf die sogenannte „Unzuverlässigkeit“ des Antragstellers. Diese liegt nach Auffassung der Behörde etwa dann vor, wenn Steuerrückstände bestehen, ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder strafrechtliche Verurteilungen vorliegen – insbesondere, wenn diese im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit stehen.

Doch auch andere Gründe können zu einer Ablehnung führen. Beispielsweise kann es sein, dass erforderliche Unterlagen nicht beigefügt wurden, ein behördlich vorgeschriebener Erlaubnisvorbehalt nicht erfüllt ist oder fachliche Voraussetzungen fehlen – etwa bei Handwerks- oder erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Auch fehlende Angaben, unklare Firmenstrukturen oder versäumte Nachweise können zu Problemen führen.

Dabei ist jede Ablehnung ein Einzelfall, der sorgfältig geprüft werden sollte – denn nicht jede behördliche Entscheidung ist rechtlich haltbar.

Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene

Wenn Ihre Gewerbeanmeldung abgelehnt oder Ihr bestehendes Gewerbe untersagt wurde, haben Sie das Recht, sich gegen die Entscheidung zu wehren. Zunächst kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des ablehnenden Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss schriftlich erfolgen und sollte durch eine rechtliche Begründung gestützt werden. Bereits in dieser Phase ist es sinnvoll, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Fristen zu wahren und die richtige Argumentation zu wählen.

Wenn eine schnelle Entscheidung notwendig ist – etwa weil Ihnen die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen wurde – kann zusätzlich ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht gestellt werden. Dieser kann dazu führen, dass Sie Ihr Gewerbe bis zur endgültigen Entscheidung weiterführen dürfen.

Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg, besteht die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. In diesem Verfahren wird die Rechtmäßigkeit der Ablehnung umfassend geprüft. Oft lassen sich hier fehlerhafte Beurteilungen, unangemessene Bewertungen oder formale Mängel aufdecken.

Je nach Entwicklung Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Situation ist auch ein Neuantrag oder ein Antrag auf eingeschränkte oder befristete Erlaubnis denkbar. Auch hier lohnt sich eine juristische Begleitung, um die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und die Unterlagen korrekt zusammenzustellen.

Handeln Sie rechtzeitig – Fristen beachten

Im Verwaltungsrecht gelten strenge Fristen. Wer eine Ablehnung oder Untersagung nicht rechtzeitig angreift, riskiert, dass der Bescheid bestandskräftig wird – und damit kaum noch angreifbar ist. Wir empfehlen daher, frühzeitig juristischen Rat einzuholen, um Ihre gewerbliche Tätigkeit zu sichern oder erneut zu ermöglichen.

In vielen Fällen bestehen gute Chancen, gegen eine Ablehnung erfolgreich vorzugehen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung – wir helfen Ihnen weiter.

 

Jetzt unseren kostenlosen Newsletter abonnieren

Wenn Sie regelmäßig über rechtliche Entwicklungen im Gewerbe- und Verwaltungsrecht informiert bleiben möchten, empfehlen wir unseren kostenlosen Kanzlei-Newsletter. Hier erhalten Sie praxisnahe Rechtstipps und Informationen aus erster Hand:
👉 https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html

 

von Julia Bernstein
Julia Bernstein

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (2 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen