16. August 2025
  • Sozialrecht

Was kann ich tun, wenn meinem Kind die Einreise nach Deutschland verweigert wird?

Immer wieder kommt es vor, dass Kindern ausländischer Eltern die Einreise nach Deutschland verweigert wird – selbst dann, wenn die Eltern einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzen oder sich rechtmäßig in einem laufenden Verfahren befinden. In manchen Fällen ist der Aufenthaltsstatus des Kindes noch nicht geklärt, weil etwa der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis noch nicht entschieden wurde oder ein Visumverfahren anhängig ist. Besonders problematisch wird es, wenn sich das Kind im Ausland befindet und von den Eltern getrennt wird – etwa bei einem Familienbesuch oder bei der Rückkehr aus dem Heimatland.

In solchen Situationen geraten betroffene Familien häufig in eine rechtliche und menschliche Ausnahmesituation: Das Kind darf nicht einreisen, obwohl die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland bestehen soll. Behörden berufen sich dabei gelegentlich auf ungeklärte aufenthaltsrechtliche Fragen oder auf Sicherheitsbedenken, selbst wenn diese die Eltern betreffen – nicht das Kind selbst.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Familien?

Für betroffene Familien stellt diese Situation nicht nur eine große emotionale Belastung dar, sondern auch eine erhebliche rechtliche Herausforderung. In solchen Fällen gibt es jedoch Möglichkeiten, rechtlich gegen die Einreiseverweigerung vorzugehen. Zunächst besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit, ein gerichtliches Eilverfahren zu beantragen, um kurzfristig eine Entscheidung herbeizuführen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein kleineres Kind von seinen Eltern getrennt ist und unklar bleibt, wie lange sich der aufenthaltsrechtliche Zustand hinzieht. Die Gerichte wägen dabei regelmäßig zwischen dem staatlichen Interesse an Kontrolle der Einreise und dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse der Familie am Zusammenleben ab. Dabei spielt das Kindeswohl eine zentrale Rolle.

Unabhängig davon sollten Eltern unbedingt sicherstellen, dass alle aufenthaltsrechtlichen Anträge vollständig gestellt wurden – sowohl für das Kind als auch für sich selbst. Behörden sind verpflichtet, bei der Entscheidung über solche Anträge auch die familiäre Situation und das Kindeswohl angemessen zu berücksichtigen. Wird ein Antrag auf Einreise oder Aufenthalt abgelehnt, bestehen zudem rechtliche Möglichkeiten zur Anfechtung, etwa durch Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Wie unsere Kanzlei Sie unterstützen kann

Unsere Kanzlei unterstützt betroffene Eltern und Familien in dieser sensiblen Situation mit langjähriger Erfahrung im Aufenthaltsrecht und mit klarer Orientierung an der familiären Lebensrealität. Wir prüfen Ihre aktuelle rechtliche Situation, beraten Sie zu den bestehenden Möglichkeiten und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten. Wenn erforderlich, leiten wir zügig gerichtliche Eilverfahren ein, um eine schnelle Lösung im Sinne des Kindes zu erreichen. Dabei übernehmen wir auch die rechtliche Ausarbeitung von Argumentationen zum Kindeswohl, zur familiären Bindung und zur Dringlichkeit einer Einreise oder Aufenthaltserlaubnis. Ziel ist stets eine rechtssichere und zugleich menschlich vertretbare Lösung.

Bitte zögern Sie nicht, uns frühzeitig zu kontaktieren. Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos und gibt Ihnen eine erste rechtliche Orientierung. Einen Termin dafür können Sie bequem online buchen – wir melden uns dann pünktlich bei Ihnen zum vereinbarten Zeitpunkt.

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von Julia Bernstein
Julia Bernstein

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.

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