Was nach einem Todesfall zu tun ist
Ein Todesfall bedeutet nicht nur einen Verlust. Es fallen auch einige Aufgaben an. Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wird im Bonner Generalanzeiger und weiteren Medien zum Thema Lebensversicherungen zitiert.
In dem Artikel vom 18.04.2018 heißt es auszugsweise:
Die Lebensversicherungspolice: Nach einem Todesfall sollte auf die Police für die Lebensversicherung genauso sorgsam geachtet werden wie auf das Testament. "Der Versicherungsschein ist so gut wie bares Geld. Wer ihn in die Finger kriegt, kann sich alles auszahlen lassen", sagt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Leverkusen.
Das ist im Kleingedruckten geregelt und von mehreren Gerichten bestätigt worden, unter anderem vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az.: 10 U 595/01). "Die Versicherung darf somit an eine nicht berechtigte Person Leistungen erbringen - es sei denn, sie hat die fehlende Berechtigung gekannt oder dies grob fahrlässig übersehen."
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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