28. Juli 2025

Was sollten Verletzte nach einem schweren Unfall bei Leverkusen jetzt tun?

In der Nacht auf den 26. Juli 2025 kam es auf der A 3 in Höhe Leverkusen zu einem schweren Verkehrsunfall. Beteiligt waren zwei Pkw und ein Lkw. Gegen 3:30 Uhr rückten rund 30 Einsatzkräfte mit zehn Fahrzeugen aus, um die Unfallstelle abzusichern und Verletzte zu versorgen. Glücklicherweise wurde niemand in den Fahrzeugen eingeklemmt, dennoch erlitten zwei Menschen Verletzungen und wurden in Krankenhäuser gebracht. Während der Rettungsmaßnahmen und der Beseitigung von ausgelaufenen Betriebsstoffen war die Autobahn für kurze Zeit vollständig gesperrt.

Was genau ist passiert?
Bei dem Zusammenstoß wurden zwei Pkw und ein Lkw beschädigt. Die Einsatzkräfte sicherten die Unfallstelle, kümmerten sich um die Verletzten und verhinderten, dass ausgelaufene Flüssigkeiten weiteren Schaden anrichten. Die Vollsperrung der Autobahn war notwendig, um Bergungs- und Aufräumarbeiten sicher durchführen zu können.

Welche Ansprüche haben Betroffene?
Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf verschiedene Leistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen und deren Folgen

  • Schadensersatz für medizinische Kosten, Reha, Fahrtkosten oder Verdienstausfall

  • Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung, sofern die Schuld eindeutig beim Unfallgegner liegt

  • Haftungsprüfung, um zu klären, ob mehrere Beteiligte gemeinsam haften müssen

  • Wahrung wichtiger Fristen, denn Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren

Für die Durchsetzung solcher Ansprüche ist es wichtig, frühzeitig Beweise zu sichern: ärztliche Unterlagen, Unfallprotokolle, Fotos und Zeugenberichte helfen, den Schaden exakt zu belegen.

So helfen wir Ihnen konkret
Unsere Kanzlei unterstützt Sie Schritt für Schritt:

  • Wir prüfen Ihre Unterlagen und geben eine realistische Einschätzung Ihrer Ansprüche.

  • Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und vertreten Ihre Interessen konsequent.

  • Bei Bedarf setzen wir Ihre Forderungen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durch.

Die telefonische Erstberatung ist kostenlos, und Sie können bequem online einen Termin reservieren.

Für weitere Informationen lohnt sich auch ein Blick auf unsere Sonderseite zum Thema Autounfall:
https://www.auto-unfall-anwalt.de/

Jetzt handeln, Fristen wahren, Rechte sichern
Wer nach einem Unfall abwartet, riskiert den Verlust wichtiger Ansprüche. Wir raten Ihnen, so früh wie möglich die eigene Situation prüfen zu lassen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenfreie Ersteinschätzung – wir kümmern uns um den Rest.

👉 Hier geht es zu unserem kostenlosen Newsletter:
https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Angestellter Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4/5 Sterne (3 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen