Was tun, wenn Betrüger über PayPal und Kryptobörsen mehrere tausend Euro erbeuten?
Immer häufiger berichten Betroffene, dass Kriminelle sich am Telefon als seriöse Bankmitarbeiter ausgeben und so Zugang zu vertraulichen Daten erhalten. Ein typisches Vorgehen: Unter dem Vorwand, ein angebliches Sicherheitsproblem zu beheben, werden die Opfer dazu gebracht, Fernzugriffssoftware zu installieren oder TANs preiszugeben. So können die Täter Online-Konten steuern und Zahlungen anweisen. Besonders perfide ist es, wenn zusätzlich ein Konto bei einer ausländischen Kryptobörse eröffnet wird, um über PayPal hohe Geldbeträge in digitale Währungen umzuwandeln. In einem aktuellen Fall verschwanden so mehrere tausend Euro. Obwohl das Opfer sofort tätig wurde und Passwörter änderte, blieb es auf dem finanziellen Schaden zunächst sitzen: PayPal lehnte eine Rückerstattung ab, die Hausbank verwies auf PayPal, und die Kryptobörse reagierte gar nicht mehr auf Anfragen.
Die Frage, die sich Betroffene stellen: Wie bekommt man in einer solchen Lage sein Geld zurück?
Rechtlich ist die Situation klarer, als es zunächst wirkt. Nach den Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes müssen Zahlungsdienstleister nicht autorisierte Transaktionen in der Regel erstatten. Für eine wirksame Autorisierung reicht es nicht aus, dass Betrüger den Anschein einer korrekten Zahlung erweckt haben – es muss tatsächlich eine Zustimmung des Kontoinhabers vorliegen. Ob die angebliche Zustimmung durch Täuschung oder Manipulation erschlichen wurde, ist für die Haftung entscheidend. Auch die beteiligten Kryptobörsen können in den Fokus geraten, wenn diese Gelder trotz Hinweisen auf Betrug weiterleiten oder sich weigern, eingefrorene Guthaben freizugeben.
Wichtig ist, dass Geschädigte nicht abwarten, sondern sofort handeln. Dazu gehören insbesondere:
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unverzügliche Anzeige bei der Polizei, um den Sachverhalt strafrechtlich zu dokumentieren,
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vollständige Sicherung aller Unterlagen und Korrespondenzen mit Bank, PayPal und Kryptobörse,
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zeitnahe Einschaltung rechtlicher Unterstützung, um Zahlungsdienstleister und Plattformen zur Rückerstattung aufzufordern.
Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von PayPal-Geschädigten und weiß, mit welchen Argumenten Ansprüche gegenüber Zahlungsdienstleistern durchgesetzt werden können. Wir prüfen, ob eine Pflicht zur Rückerstattung besteht, übernehmen die direkte Kommunikation mit den beteiligten Stellen und setzen Ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durch. So vermeiden Sie, dass Sie als Einzelner zwischen Bank, PayPal und Kryptobörse hin- und hergeschoben werden.
Wenn Sie selbst in einer solchen Situation sind, sollten Sie schnell handeln. Die erste telefonische Beratung ist für Sie kostenlos, und über unser Online-Buchungssystem können Sie unkompliziert einen Termin vereinbaren. So erhalten Sie zeitnah eine rechtliche Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten.
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Anna-Christina vom Brocke
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.
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