03. August 2025

Was tun, wenn Betrüger über SMS und Fernwartungssoftware Bankkonten leerräumen?

Immer häufiger werden Menschen Opfer von Betrügern, die sich als Mitarbeiter von Behörden oder Banken ausgeben. Eine aktuelle Masche zeigt, wie skrupellos die Täter vorgehen.

Was ist passiert?
Ein Ehepaar erhielt eine SMS, in der behauptet wurde, die "Finanz‑Online‑ID" sei abgelaufen. Über einen mitgeschickten Link sollten sie ihre Daten aktualisieren. Kurz darauf meldete sich ein angeblicher IT‑Sicherheitsmitarbeiter telefonisch und überzeugte die Betroffenen, eine Fernwartungssoftware auf dem Computer zu installieren. Durch diese erhielt der Täter vollen Zugriff auf den Rechner. Schließlich wurde das Paar angewiesen, sämtliche Bankomatkarten in einem Kuvert bereitzulegen. Am Abend kam ein Komplize vorbei, holte das Kuvert ab, und wenig später waren rund 55.000 Euro von den Konten abgehoben. Das Ehepaar erstattete Strafanzeige, die Ermittlungen dauern an.

Welche Schritte sind jetzt wichtig?

  1. Unverzüglich Strafanzeige stellen: Betrugsdelikte dieser Art sind strafbar. Eine Anzeige bei der Polizei ist notwendig, damit die Ermittlungsbehörden tätig werden können.

  2. Rechtliche Ansprüche prüfen lassen: Neben dem Strafverfahren können zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Werden die Täter ermittelt, kann der entstandene Schaden eingefordert werden.

  3. Bank kontaktieren und Rückerstattung verlangen: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Banken unrechtmäßige Abbuchungen erstatten, sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist.

  4. Eigene Sorgfaltspflicht klären: In Einzelfällen muss geprüft werden, ob durch die Herausgabe von Daten oder Karten eine Haftungsfrage entstehen könnte.

Wie wir Sie unterstützen können

  • Wir analysieren Ihren Fall und klären, welche Ansprüche Sie geltend machen können.

  • Wir begleiten Sie bei der Erstattung der Strafanzeige und kümmern uns um eine rechtlich saubere Formulierung.

  • Wir setzen uns mit Ihrer Bank auseinander und prüfen, ob ein Anspruch auf Rückbuchung besteht.

  • Falls Täter ermittelt werden, übernehmen wir die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen.

  • Wir beraten Sie zu möglichen Mitverschuldensfragen und zu allen Schritten, die nun sinnvoll sind.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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