06. September 2025

Was tun, wenn das Gewerbeamt die Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten entziehen will?

Zahlreiche Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten, Imbissen oder Spielhallen sehen sich derzeit mit einem schwerwiegenden Problem konfrontiert: Die Stadt oder Gemeinde kündigt an, die Bescheinigung für den eigenen Betrieb als geeigneter Aufstellort für Geldspielgeräte zu entziehen. Als Begründung wird häufig pauschal eine „Ungeeignetheit“ des Betriebs oder der Betreiberperson angeführt – etwa wegen angeblicher Verstöße gegen Jugendschutzvorgaben, formaler Versäumnisse oder fehlender Nachweise.

Für viele Betroffene stellt dies eine ernstzunehmende wirtschaftliche Bedrohung dar. Denn der Betrieb von Geldspielgeräten ist für zahlreiche Unternehmen eine wichtige Einnahmequelle – fällt dieser Teil weg, drohen erhebliche finanzielle Einbußen.

Wann kann die Behörde die Aufstellerlaubnis entziehen?

Grundlage für die behördliche Genehmigung zur Aufstellung von Geldspielgeräten ist § 33c Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Spielverordnung.

Danach dürfen Automaten nur in behördlich genehmigten Betrieben aufgestellt werden. Diese Eignungsbescheinigung kann von der zuständigen Stadt oder Gemeinde widerrufen oder entzogen werden, wenn die Voraussetzungen dafür nachträglich entfallen.

Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn keine ausreichenden Maßnahmen zum Spielerschutz getroffen oder dokumentiert wurden, gesetzlich vorgeschriebene Aushänge oder Schulungsnachweise fehlen, Verstöße gegen den Jugendschutz festgestellt wurden oder die Zuverlässigkeit des Betreibers aus Sicht der Behörde infrage steht.

In der Praxis beruhen viele solcher Entziehungen jedoch auf unvollständigen Informationen, unklaren Standards oder einer überzogenen Bewertung einzelner Vorfälle. Wichtig ist daher eine sorgfältige rechtliche Prüfung jeder behördlichen Maßnahme.

Wie können Sie als Betroffener reagieren?

Wenn Ihnen der Entzug Ihrer Bescheinigung angekündigt wird oder Sie bereits ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, ist es wichtig, schnell und überlegt zu handeln. In vielen Fällen lassen sich schwerwiegende Konsequenzen noch abwenden, wenn frühzeitig auf die Vorwürfe eingegangen und alle erforderlichen Nachweise nachgereicht werden.

Durch eine juristisch fundierte Stellungnahme, ergänzt um alle relevanten Unterlagen und Informationen, kann oft erreicht werden, dass der behördliche Eingriff noch einmal überprüft oder zurückgestellt wird. Entscheidend ist hierbei ein professioneller und sachlicher Umgang mit der Behörde – unterstützt durch rechtliche Expertise und Erfahrung im Glücksspiel- und Verwaltungsrecht.

Was unsere Kanzlei für Sie tun kann

Wir prüfen den Sachverhalt und die behördliche Argumentation umfassend, formulieren für Sie eine fachlich fundierte Stellungnahme gegenüber dem Gewerbeamt und unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Nachweise (etwa zu Schulungen, Geräteeinstellungen oder Aushangpflichten) vollständig und rechtssicher vorzulegen.

Unser Ziel ist es, für Sie eine schnelle und rechtssichere Klärung zu erreichen, um den Fortbetrieb Ihres Unternehmens zu sichern und weitere Risiken zu vermeiden.

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Wenn auch Sie vom Entzug Ihrer Erlaubnis betroffen sind oder ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, beraten wir Sie gern. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos, und Sie können Ihren Termin bequem online vereinbaren.

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von Julia Bernstein
Julia Bernstein

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.

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