09. September 2025

Was tun, wenn die ADAC Kreditkarte über Solaris unberechtigt belastet wird?

Immer häufiger berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von unautorisierten Kreditkartenzahlungen, die plötzlich auf ihren Kontoauszügen erscheinen. Besonders betroffen sind Kundinnen und Kunden, deren ADAC Kreditkarte über die Solaris Bank abgewickelt wird. Betroffene sind oft überrascht, wenn sie mehrere Abbuchungen in erheblicher Höhe feststellen.

Ein typischer Fall: Innerhalb weniger Tage tauchten mehrere Abbuchungen in Fremdwährung aus der Schweiz auf, obwohl der Karteninhaber nachweislich nicht vor Ort war und keine Freigabe über die App erteilt hatte. Dennoch buchte Solaris den Betrag von fast 2.000 Euro vom Girokonto ab. Trotz sofortiger Reklamation über die Kreditkarten-App und Anzeige bei der Polizei verweigerte Solaris die Rückerstattung und verwies lediglich auf angeblich vorliegende Beweise, dass die Zahlungen ordnungsgemäß erfolgt seien. Detaillierte Transaktionsdaten, insbesondere zur verwendeten Karte, bzw. Kartennummer, wurden den Betroffenen nicht bereitgestellt.

Für Geschädigte stellt sich die Frage: Müssen solche Abbuchungen akzeptiert werden? Die klare Antwort lautet: nein.

Rechtlich gilt, dass Banken und Kartenherausgeber nur dann Zahlungen einziehen dürfen, wenn diese tatsächlich autorisiert wurden. Ist eine Transaktion nicht durch den Karteninhaber freigegeben, haftet grundsätzlich die Bank – in diesem Fall Solaris – es sei denn, sie kann zweifelsfrei nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Nutzung mit Zustimmung des Kunden vorlag. Allgemeine Standardtexte genügen diesem Nachweis nicht. Verbraucherinnen und Verbraucher haben daher Anspruch auf eine schnelle Erstattung. Zudem besteht ein Anspruch auf Herausgabe der Transaktionsdaten, damit der Sachverhalt überprüft werden kann. Sollte Solaris sich weigern, bleibt der Weg über unsere anwaltliche Unterstützung und notfalls gerichtliche Schritte.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, unberechtigte Abbuchungen von ADAC Kreditkarten, die über Solaris laufen, erfolgreich zurückzufordern. Wir übernehmen für Sie die rechtliche Prüfung, setzen Ihre Ansprüche direkt bei der Bank durch und prüfen, ob Schadenersatzforderungen bestehen. Mit unserer Erfahrung im Umgang mit Kreditinstituten stellen wir sicher, dass Ihre Rechte konsequent durchgesetzt werden.

Wenn auch Sie von unberechtigten Kreditkartenzahlungen betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos, und Sie können Ihren Termin dafür bequem online buchen. Gemeinsam besprechen wir Ihre Möglichkeiten und entwickeln eine Strategie, um Ihr Geld zurückzuholen.

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von Kerstin Messerschmidt
Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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