- Sozialrecht
Was tun, wenn die Wohngeldstelle monatelang nicht entscheidet?
Viele Menschen beantragen Wohngeld, weil sie dringend Unterstützung bei den Mietkosten benötigen. Doch was geschieht, wenn der Antrag zwar gestellt und alle Nachweise eingereicht wurden, die Behörde aber einfach nicht reagiert? Häufig verstreichen Monate ohne Bescheid. Gerade für Betroffene mit begrenztem Einkommen ist dies eine enorme Belastung. In solchen Fällen eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht eine sogenannte Untätigkeitsklage einzureichen. Doch ab wann ist das erlaubt und wie läuft das Verfahren ab?
Untätigkeit der Behörde – ab wann Sie handeln dürfen
Die Wohngeldbehörde darf nicht beliebig lange untätig bleiben. Spätestens drei Monate nach Antragstellung beziehungsweise nach Vorlage aller geforderten Unterlagen muss ein Bescheid ergehen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Entscheidung und gibt es dafür keinen nachvollziehbaren Grund, können Antragsteller gerichtliche Schritte einleiten.
Als „zureichender Grund“ wird nur akzeptiert, wenn die Verzögerung durch konkrete Umstände erklärbar ist – etwa weil noch Informationen von Dritten eingeholt werden müssen. Allgemeine Überlastung oder Personalmangel reichen dagegen nicht aus, um ein monatelanges Warten zu rechtfertigen.
Vor der Klage: Druck auf die Behörde ausüben
Bevor eine Klage sinnvoll ist, sollte zunächst die Wohngeldstelle direkt angeschrieben werden. Empfehlenswert ist eine schriftliche Sachstandsanfrage, verbunden mit einer klaren Frist zur Entscheidung – zum Beispiel zwei bis vier Wochen. Damit setzen Sie die Behörde formell in Verzug und schaffen die Voraussetzung für eine gerichtliche Klärung.
Reagiert die Behörde auch danach nicht oder bleibt lediglich bei Ausflüchten, ist der Weg zum Sozialgericht frei.
Der gerichtliche Weg - Schritt für Schritt
Die Untätigkeitsklage wird bei dem Sozialgericht erhoben, das für den Sitz der Behörde zuständig ist. In der Klageschrift muss dargestellt werden, wann der Antrag gestellt wurde, welche Unterlagen vorliegen und dass trotz Fristablaufs keine Entscheidung erfolgt ist.
Das Gericht übersendet die Klage an die Wohngeldstelle. Nicht selten reicht allein dieser Schritt aus, damit die Behörde endlich tätig wird. Sollte die Behörde weiterhin untätig bleiben, prüft das Gericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Besteht kein nachvollziehbarer Grund für die Verzögerung, wird das Gericht die Behörde verpflichten, über den Antrag zu entscheiden.
Kosten und zeitlicher Rahmen
Für Antragsteller besteht kaum ein Kostenrisiko: Verfahren vor den Sozialgerichten sind in der Regel gerichtskostenfrei. Allerdings sollten Sie einkalkulieren, dass eine Untätigkeitsklage kein Schnellverfahren ist. Auch wenn sich häufig schon durch die Klage Bewegung ergibt, kann es Monate dauern, bis ein gerichtliches Urteil vorliegt. Wer besonders dringend auf Wohngeld angewiesen ist, sollte zusätzlich über einen Eilantrag nachdenken.
Warum anwaltliche Begleitung sinnvoll ist
Rein rechtlich können Sie eine Untätigkeitsklage selbst einreichen. Erfahrungsgemäß ist es aber von Vorteil, wenn ein Rechtsanwalt das Verfahren übernimmt. Bereits bei der Sachstandsanfrage erzielen juristisch präzise formulierte Schreiben mehr Wirkung. Zudem wird sichergestellt, dass die Klage keine Formfehler enthält und alle Voraussetzungen sauber dargelegt sind.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend:
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Wir prüfen Ihre Unterlagen und bewerten die Erfolgsaussichten.
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Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Wohngeldbehörde.
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Wir fertigen die Klageschrift und reichen sie beim Sozialgericht ein.
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Wir vertreten Ihre Interessen durchgehend im Verfahren.
So erhöhen Sie die Chancen, dass Ihr Anliegen zügig und rechtssicher zum Erfolg geführt wird.
Kostenfreie Erstberatung – telefonisch und online buchbar
Wenn Ihr Antrag seit Monaten ohne Bescheid bleibt, bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. In diesem Gespräch klären wir, ob eine Untätigkeitsklage bereits möglich ist oder ob zunächst andere Schritte ratsam sind.
Einen Termin können Sie bequem über unsere Internetseite buchen – ohne Wartezeit und ohne komplizierte Formalitäten.
Warten lohnt sich nicht
Ein unbearbeiteter Wohngeldantrag kann für Betroffene schnell existenzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen. Mietzahlungen müssen pünktlich erfolgen, das Einkommen reicht jedoch oft nicht aus. Mit einer Untätigkeitsklage haben Sie ein wirksames Instrument, um die Behörde in die Pflicht zu nehmen.
Je eher Sie aktiv werden, desto schneller erhalten Sie Klarheit – und verhindern, dass sich Ihre finanzielle Lage weiter verschlechtert.
Unser Angebot an Sie
Sollte Ihre Wohngeldstelle länger als drei Monate ohne Bescheid bleiben, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Ihre Situation und besprechen mit Ihnen den besten Weg, Ihr Recht durchzusetzen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Vereinbaren Sie Ihre kostenlose Erstberatung – wir helfen Ihnen, zu Ihrem Wohngeld zu kommen.
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Julia Bernstein
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.
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