Was tun, wenn ein Strafverfahren wegen Pyrotechnik, Schlägerei oder Platzsturm im Stadion droht?
Rund um Fußballspiele kommt es häufig zu aufgeheizten Situationen. Zwischen Fangesängen, Emotion und Gruppendynamik kann es schnell passieren, dass Personen in Maßnahmen der Polizei geraten oder plötzlich ein Strafverfahren im Raum steht. Wer sich nun als Beschuldigter wiederfindet, steht oft unter großem Druck – sowohl wegen der möglichen Strafen als auch aufgrund der Gefahr eines bundesweiten Stadionverbots.
Im Zusammenhang mit Stadionbesuchen werden insbesondere folgende Delikte verfolgt:
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Körperverletzung bei Auseinandersetzungen zwischen Fanlagern oder gegenüber Ordnern
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Beschädigungen an Sitzreihen, Sanitäranlagen oder Absperrungen
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Landfriedensbruch, wenn eine größere Gruppe als gewaltbereit eingestuft wird
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Widerstand oder tätliche Angriffe im Rahmen polizeilicher Maßnahmen
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Mitführen bzw. Zünden von Pyrotechnik, was strafbar sein kann
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Unerlaubtes Betreten des Spielfelds oder anderer gesperrter Bereiche (Hausfriedensbruch)
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Werfen von Bechern oder anderen Gegenständen in Richtung Spielfeld oder Publikum
Bereits der Verdacht kann Konsequenzen nach sich ziehen. Vereine oder Verbände verhängen Stadionverbote oft unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens. Zudem kann die Polizei sogenannte Gefährderansprachen oder Meldeauflagen anordnen.
Mögliche Strafen und Folgen
Je nach Tatvorwurf können drohen:
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Geld- oder Freiheitsstrafe
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Einträge im Führungszeugnis, die berufliche Folgen haben können
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Langfristige oder bundesweite Stadionverbote
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Einschränkungen bei künftigen Reisen zu Auswärtsspielen
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Bei Jugendlichen Anwendung des Jugendstrafrechts, das stärker auf Erziehung setzt
Gerade beim Vorwurf des Landfriedensbruchs ist eine differenzierte Prüfung wichtig. Nicht jeder, der sich in einer Gruppe aufhielt, hat sich strafbar gemacht. Hier kommt es entscheidend auf Aktenlage und konkrete Tatsachen an.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten oder erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, gilt: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.
Eine unbedachte Aussage kann später erhebliche Nachteile bringen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei:
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Schriftverkehr und Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
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Einsicht in die Ermittlungsakte zur genauen Bewertung der Vorwürfe
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Vorbereitung auf oder Begleitung zu Vernehmungen
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Entwicklung einer individuellen und belastbaren Verteidigungsstrategie
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Beratung im Zusammenhang mit bestehenden oder drohenden Stadionverboten
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Ulrike Frentzen
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Ulrike Frentzen ist auch Fachanwältin für Strafrecht
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