Was tun, wenn nach einer PayPal-Phishingmail plötzlich hohe Forderungen und Inkasso-Schreiben auftauchen?
Immer wieder melden sich bei uns Menschen, die nach einer täuschend echt gestalteten E-Mail vermeintlich von PayPal zu Handlungen zur Sicherheit ihres Kontos aufgefordert wurden. In einem jüngst geschilderten Fall erhielt eine Person eine Warnmeldung über einen angeblichen Fremdzugriff. Über den eingebetteten Link gelangte sie auf eine nachgebaute PayPal-Anmeldeseite. Nach Eingabe der Zugangsdaten nutzten Kriminelle den Zugriff aus, um eine Zahlung von über 1.000 Euro an einen bekannten Online-Reisedienst auszulösen. Obwohl sofort Anzeige bei der Polizei erstattet und die Bankabbuchung rechtzeitig gestoppt wurde, verweigerte PayPal eine Erstattung mit der Begründung, es sei kein ungewöhnlicher Vorgang erkennbar. Parallel dazu trafen bereits Mahnungen und ein Inkassoschreiben ein. Das betroffene Unternehmen reagierte kaum – und wenn, dann größtenteils automatisiert.
Für viele Betroffene ist in solchen Momenten unklar, wie sie sich verhalten sollen: Muss man die Forderung begleichen? Welche Rechte bestehen gegenüber PayPal? Und wie wehrt man sich gegen unberechtigte Inkassokosten?
Juristisch lohnt es sich, den Vorgang genau zu prüfen. Bei professionell gestalteten Phishingmails liegt in der Regel kein grob fahrlässiges Verhalten vor. Unautorisierte Zahlungen müssen grundsätzlich erstattet werden, wenn sie nicht nachweislich vom Kontoinhaber ausgelöst wurden. Lehnt PayPal eine Rückzahlung ohne tragfähige Begründung ab, kann dies rechtlich beanstandet werden. Auch gegenüber einem Inkassodienst sollten Sie nicht voreilig zahlen: Ohne wirksame Zahlungsautorisierung fehlt es oft an einer durchsetzbaren Grundlage, sodass sowohl die Hauptforderung als auch die Inkassokosten zurückgewiesen werden können. Zudem können Ansprüche gegen den Zahlungsempfänger bestehen, wenn erkennbar Mittel aus einer betrügerischen Handlung geflossen sind.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der vollständigen rechtlichen Einordnung des Falls. Wir übernehmen die Kommunikation mit PayPal, prüfen die Berechtigung der geltend gemachten Forderungen, weisen unzulässige Inkassoverlangen zurück und setzen Ihre Rechte sowohl gegenüber PayPal als auch gegenüber dem Zahlungsempfänger durch. Sie erhalten eine klare Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen, wie Sie den Schaden begrenzen und sich wirksam gegen die Forderungen verteidigen können.
Wenn auch Sie Opfer einer betrügerischen PayPal-Nachricht geworden sind oder bereits Inkassopost erhalten haben, sollten Sie zeitnah rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Die telefonische Erstberatung ist bei uns kostenfrei; einen Termin können Sie unkompliziert online reservieren.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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