15. Januar 2026

WDR-Interview: Geknackte Bankschließfächer – Welche Rechte haben Kunden?

Rechtsanwalt Lenné war kürzlich als Experte in der WDR-Verbrauchersendung Servicezeit eingeladen. Gegenstand des Interviews war die Frage, welche Rechte Kundinnen und Kunden bei der Anmietung von Bankschließfächern haben, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle in mehreren Sparkassen.

Wenn das vermeintlich sichere Schließfach plötzlich unsicher ist

Bankschließfächer gelten bei Banken und Sparkassen seit jeher als besonders sichere Aufbewahrungsorte für Bargeld, Schmuck, Wertpapiere oder wichtige Dokumente. Die jüngsten Fälle – unter anderem bei der Sparkasse in Gelsenkirchen sowie einer Sparkasse im westfälischen Halle – zeigen jedoch, dass diese Sicherheit nicht uneingeschränkt gewährleistet ist.

In beiden Fällen kam es zu Sicherheitsmängeln, infolgedessen zahlreiche Kundinnen und Kunden den Verlust erheblicher Vermögenswerte meldeten. Für Betroffene stellt sich nun die zentrale Frage, ob und in welchem Umfang die Bank für den Schaden haftet.

Rechtliche Einordnung: Pflichten und Haftung der Banken

Im Interview machte Rechtsanwalt Lenné deutlich, dass Banken auch bei der Vermietung von Schließfächern weitreichende Schutz- und Obhutspflichten treffen. Zwar versuchen Kreditinstitute regelmäßig, ihre Haftung vertraglich einzuschränken, diese Begrenzungen sind jedoch rechtlich nicht grenzenlos wirksam.

Insbesondere gilt:

  • Banken müssen angemessene organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten

  • Bei Sicherheitslücken oder Organisationsverschulden kann eine Schadensersatzpflicht bestehen

  • Haftungsausschlüsse greifen nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen

  • Die rechtliche Bewertung hängt stets vom konkreten Einzelfall ab

Maßgeblich sind dabei unter anderem die vertraglichen Regelungen, das Sicherheitskonzept der Bank sowie interne Kontrollmechanismen.

Was betroffene Kunden beachten sollten

Für geschädigte Kundinnen und Kunden ist wichtig zu wissen, dass ein Verlust aus einem Bankschließfach nicht hingenommen werden muss. Auch wenn Banken sich zunächst auf Haftungsbeschränkungen berufen, können durchaus durchsetzbare Ansprüche bestehen.

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist insbesondere deshalb sinnvoll, um Beweise zu sichern, Fristen zu wahren und die Erfolgsaussichten möglicher Ansprüche realistisch einschätzen zu lassen.

Fachliche Expertise auch in den Medien

Der Auftritt in der Servicezeit unterstreicht die regelmäßige Einbindung von Rechtsanwalt Lenné in die mediale Berichterstattung zu bankrechtlichen und verbraucherrechtlichen Fragestellungen. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ordnet er aktuelle Entwicklungen rechtlich ein und trägt zur sachlichen Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei.

Den Beitrag können Sie hier sehen: https://www1.wdr.de/fernsehen/servicezeit/ueber-servicezeit/uebersicht-servicezeit-3816.html

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen