WDR-Interview mit Rechtsanwalt Guido Lenné zum Schließfach-Einbruch in Gelsenkirchen
Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, war kürzlich Gesprächspartner in einem aktuellen Beitrag des Westdeutscher Rundfunk (WDR). Thema des Interviews waren die rechtlichen Folgen des spektakulären Einbruchs in den Tresorraum einer Bankfiliale in Gelsenkirchen-Buer sowie die damit verbundenen Fragen zu Versicherungsschutz und Haftung bei Schließfachdiebstählen.
Unbekannte Täter hatten sich Zugang zum Tresorraum verschafft und zahlreiche Schließfächer aufgebrochen. Viele Kundinnen und Kunden standen anschließend vor der Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht.
Rechtliche Einordnung durch Rechtsanwalt Guido Lenné
Im WDR-Beitrag erläutert Rechtsanwalt Guido Lenné insbesondere:
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Versicherungsschutz bei Bankschließfächern
Schließfachinhalte sind über die Bank häufig nur bis zu einer begrenzten Summe versichert. Im Falle der Sparkasse in Gelsenkirchen wohl bis 10.300 €. Für darüberhinausgehende Werte kann eine zusätzliche Absicherung – etwa über die Hausratversicherung oder zusätzliche Versicherungen – erforderlich sein. Entscheidend sind die jeweiligen Vertragsbedingungen. -
Haftungsfragen gegenüber der Bank
Ob und in welchem Umfang eine Bank für den Schaden haftet, hängt unter anderem davon ab, welche Sicherheitsmaßnahmen vorhanden waren und ob diese eingehalten wurden. Auch mögliche Organisations- oder Sicherheitsmängel können eine Rolle spielen. -
Vorgehen für Betroffene
Betroffenen wird geraten, den Schaden sorgfältig zu dokumentieren, vorhandene Nachweise zusammenzustellen und rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Ansprüche prüfen und durchsetzen zu lassen.
Der Beitrag zeigt, wie komplex die rechtliche Situation bei Schließfachdiebstählen sein kann und dass eine pauschale Antwort regelmäßig nicht möglich ist.
📺 Zum vollständigen WDR-Beitrag:
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/gelsenkirchen-raub-tresorraum-bank-schliessfach-versicherung-faq-100.html
Wir freuen uns über das Interesse der Medien an unserer fachlichen Einschätzung und darüber, zur rechtlichen Aufklärung in einem für viele Betroffene existenziellen Thema beitragen zu können.

Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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