12. Februar 2021

Weg mit dem Kostentreiber: Restschuldversicherung kündigen

Im Kosten-Nutzen-Verhältnis entwickelt sich die Ratenschutzversicherung oft leider als Kostentreiber. Wo sie eigentlich im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. die Ratenzahlungen sicherstellen soll, hält sie aufgrund langer Warte- bzw. Karenzzeiten und diverser Ausschlussklauseln in den Verträgen oft nicht, was sie verspricht. Deshalb ist gerade bei kleineren Ratenkrediten vom Abschluss einer Restschuldversicherung regelmäßig abzuraten. Wie aber kommen die Versicherungsnehmer da wieder raus?

Best case: Restschuldversicherung widerrufen

Wer schnell reagiert, kann die Versicherung bis zu 30 Tage nach Abschluss noch widerrufen. Je nach enthaltenen Komponenten kann die Widerrufsfrist aber auch nur 14 Tage betragen. Der Vorteil beim Widerruf: Die bereits gezahlten Prämien werden zurückerstattet. Manche Banken verrechnen die Versicherungskosten bei Rückabwicklung auch mit dem Kredit, sodass sich die Ratenhöhe reduziert oder die Laufzeit verkürzt.

Ist die Widerrufsfrist aber bereits abgelaufen, bleibt nur noch die Kündigung der Restschuldversicherung. Dafür bestehen in der Regel zwei Möglichkeiten: durch vorzeitige Tilgung bzw. Umschuldung des Kredits oder durch ordentliche Kündigung.

Tilgung oder Umschuldung des Kredits

Wenn ein Kreditnehmer sein Darlehen vorzeitig tilgt oder umschuldet, hat er ein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf die Restschuldversicherung. Schließlich entfällt dadurch der Zweck bzw. die Grundlage der Versicherung. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Versicherung im Falle einer Tilgung oder Umschuldung nicht automatisch endet, sondern gesondert gekündigt werden muss. Der Versicherungsnehmer sollte im gleichen Schritt bereits gezahlte Prämien anteilig von der Bank zurückverlangen. Da diese bei Restschuldversicherungen regelmäßig als Einmalzahlung bei Auszahlung des Kredits fällig sind, reden wir hier von einem nicht unerheblichen Betrag.

Dieses Sonderkündigungsrecht ist in vielen Verträgen bereits vorgesehen. Sollte sich die Versicherung jedoch querstellen und stattdessen auf ihre ordentlichen Kündigungsfristen verweisen, sollte sich der Versicherungsnehmer umgehend anwaltlichen Beistand suchen.

Ordentliche Kündigung

Ist im Vertrag ein ordentliches Kündigungsrecht vorgesehen, kann die Versicherung auch gekündigt werden, ohne den Kredit selbst tilgen oder umschulden zu müssen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen zum Ende des Monats. Auch hier gilt, dass die Versicherung den bereits gezahlten Beitrag anteilig zu erstatten hat. In manchen Fällen wird vom Versicherer ein sog. Stornoeinbehalt abgezogen.

Wenn auch Sie Ihre Restschuldversicherung kündigen möchten oder bereits gekündigt haben, sich die Versicherung aber querstellt oder Ihnen nicht die Ihnen zustehenden Anteile der bereits gezahlten Prämie zurückerstatten will, sollten Sie das keinesfalls hinnehmen. Wir beraten Sie hierzu gerne und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. In manchen Fällen stellen wir bei der Prüfung der Police sogar fest, dass die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß oder vollständig erfolgt ist, sodass ein Widerruf der Police noch möglich ist. Lassen Sie sich bei einem kostenlosen Erstgespräch unverbindlich beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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