02. Mai 2022

Weitere Bestätigung für Spielerklagen! Das OLG Frankfurt am Main positioniert sich klar zu Gunsten der Verbraucher

Eine Vielzahl von Klagen gegen Online-Casinos wurde bereits erstinstanzlich zu Gunsten der Spieler entschieden. Nun hat sich auch das OLG Frankfurt am Main als Berufungsinstanz mit der Frage der Rückforderung von Spielverlusten bei illegalem Online-Glücksspiel auseinanderzusetzen. Hierbei erließ das Gericht einen wegweisenden und sehr zu begrüßenden Beschluss.

Weitere Bestätigung für Spielerklagen! Das OLG Frankfurt am Main positioniert sich klar zu Gunsten der Verbraucher

Nicht nur in der juristischen Fachwelt sorgt derzeit ein Hinweisbeschluss des OLG Frankfurt am Main für großes Aufsehen. Das Gericht hat sich zur Berufungszulassung eines Online-Casinos geäußert und hierbei dem Anliegen der Berufungsführerin eine klare Absage in Aussicht gestellt.

Zum Hintergrund:

Die geltende Gesetzlage bis zum 31.06.2021 war – so sollte man meinen – klar. § 4 IV GlüStV normierte:

Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“

Das gesetzliche Verbot hielt jedoch die zahlreichen Anbieter von Online Glücksspielen nicht davon ab, ihr Spielangebot am wirtschaftlich lukrativen deutschen Markt anzubieten. Hierbei setzten die Online-Casinos alles daran ihr Spielangebot legal erscheinen zu lassen. Fernsehwerbung, Fachartikel, Lobbyarbeit alles trug dazu bei Verbrauchern den falschen Eindruck zu vermitteln, es würde sich um ein legales Angebot handeln.

Daher ist bis heute bei einer Vielzahl von Spielerklagen umstritten, ob die klagenden Spieler ihre Casino Verluste herausverlangen können. In widersprüchlicher Weise vertreten hierbei die Online-Casinos die Auffassung, dass eine fundierte juristische Betrachtung, welche für den Laien nicht erkennbar sei, dazu kommen müsse, dass das deutsche Verbot von Online Glücksspiel europarechtswidrig und somit nicht anzuwenden sei. Gleichzeitig aber jeder Spieler der das illegale Angebot angenommen hat von der eigentlichen Illegalität wusste und somit keinen Herausgabeanspruch habe.

Das Landgericht Gießen hat mit seinem Urteil vom 25.02.2021, Az.: 4 O 84/20, einem Spieler Recht gegeben und ihm seine Spielverluste, welche er beim Online Glückspiel erlitt, zugesprochen.

Das Beklagte Casino ist hiergegen im Zuge der Berufung vorgegangen. Das entscheidungsbefugte OLG Frankfurt am Main erteilte nun kürzlich bereits eingangs erwähnten Hinweisbeschluss, dass es plane, die Berufung nicht zuzulassen.

Hierbei fand das Gericht deutliche Worte:

Ob das Glücksspiel vorliegend „unerlaubt“ war, folgte aber aus § 4 Abs. 1, 4 GlüStV 2021, dessen Inhalt nicht ohne weiteres und generell als bekannt vorausgesetzt werden kann. Auch wenn die Werbung für OnlineGlücksspiele einen textlich dargestellten und/oder schnell gesprochenen Hinweis darauf zu enthalten pflegt, dass sich das Angebot nur an Spieler in Schleswig Holstein richte, lässt sich daraus keine allgemeine Bekanntheit des generellen Verbots von Online-Glücksspielen außerhalb dieses Bundeslandes in Deutschland herleiten. Hinzu kommt, dass die in einem zur EU zählenden Staat ansässige Beklagte über eine örtliche Lizenz verfügte und sich mit ihrem deutschsprachigen Angebot an die potentiellen Kunden wandte, so dass sich auch deswegen das Fehlen einer notwendigen Lizenz in Deutschland nicht per se aufdrängen musste.“

[…]

„Außerdem hat die Beklagte selbst über viele Druckseiten zur Rechtswidrigkeit des generellen Verbots von OnlineGlücksspielen bzw. zu deren Legalität vorgetragen und die besondere Schwierigkeit der Rechtslage betont, gleichzeitig aber dem Kläger vorgeworfen, eine klare und einfach zu recherchierende Rechtslage leichtfertig nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

[...]

Es ist auch in der rechtlichen Konsequenz des widersprüchlichen Tatsachenvortrags bemerkenswert, dass die Beklagte, die hochrangige Rechtsexperten mit der Klärung der Rechtsfrage beschäftigt hat, für sich als geschäftliche Anbieterin einer Leistung einen vermeidbaren Verbotsirrtum reklamieren will und es sogar als unzumutbar begreift, jede Spielteilnahme von registrierten Speilern weltweit auf eine Übereinstimmung mit den nationalen Besonderheiten der Glücksspielregulierung zu überprüfen, gleichzeitig bei dem nicht rechtlich beratenen privaten Kunden die Kenntnis der Rechtslage voraussetzt bzw. deren Nichtkenntnis für leichtfertig erachtet.“

 

Die Rechtsauffassung des Gerichts ist sehr zu begrüßen und auch nach unserer Ansicht richtig. Für Spieler welche ihre illegalen Verluste gerichtlich geltend machen wollen ist diese zweitinstanzliche Entscheidung eine Stärkung ihres Anspruchs auf Rückerstattung.

Wir gehören zu den ersten deutschen Kanzleien, die sich mit Klagen gegen Online-Casinos auseinandersetzen und haben schon in einer Vielzahl von Verfahren Spielern zu ihrem Recht verholfen. Sprechen Sie uns gerne an und nutzen sie die kostenlose Erstberatung!

von Benedikt Nilges
Benedikt Nilges

Angestellter Rechtsanwalt

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