26. Oktober 2018

Weitere PayPal-Forderungen aus Online-Glücksspielen abgewendet

PayPal verzichtet auch weiterhin darauf, widerrufene Lastschriften, die ursprünglich durch Einzahlungen bei Online-Casinos entstanden waren, gegen unsere Mandanten einzuklagen. Mit unserer Hilfe hat bereits eine Vielzahl von Spielern die unberechtigten Forderungen von PayPal erfolgreich abwehren können.

Worum geht es in den Fällen?

Der Spieler tätigt Einzahlungen bei einem oder mehreren Online-Casinos und benutzt hierfür sein PayPal-Konto. Die Einzahlung bei dem Online-Casino belastet PayPal dann per Lastschrift dem Girokonto des Spielers. Diese Lastschriften kann der Kunde jedoch ohne Angabe von Gründen innerhalb von 8 Wochen widerrufen.

Das Geld wird nach dem Lastschriftwiderruf zurück auf das Girokonto gebucht und das PayPal-Konto geht ins Minus. Die widerrufenen Zahlungen macht PayPal dann gegenüber dem Spieler geltend. Wenn der Verbraucher nicht zahlt, schaltet PayPal in der Regel ein Inkassounternehmen ein. Wer sich nicht gegen die Forderung wehrt, muss mit einem gerichtlichen Mahnverfahren rechnen.

Warum hat PayPal keinen Anspruch auf das Geld?

PayPal kann keinen Anspruch auf Ausgleich der offenen Lastschriften geltend machen, da gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten ist. Ebenso ist es den Zahlungsdienstleistern gemäß § 4 Abs. 1 GlüStV verboten, an Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen mitzuwirken.

PayPal hätte also von vorneherein keinerlei Zahlung an den Veranstalter des unerlaubten Glücksspiels, also das Online- Casino, leisten dürfen. Dementsprechend kann PayPal auch keinen Ausgleich der Lastschriften verlangen. Zu dem Thema Online-Glückspiel hatten wir bereits mehrfach berichtet.

Was tun, wenn per PayPal Zahlungen an ein Online-Casino getätigt wurden?

In jedem Fall sollten Sie nicht davor zurückschrecken, die entstandenen Lastschriften umgehend zu widerrufen (die Widerrufsfrist beträgt 8 Wochen). Nehmen Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch und setzen Sie Ihre Rechte durch. Wir haben schon in einer Vielzahl von Fällen die unberechtigten Forderungen von PayPal erfolgreich abgewehrt.

Zuletzt teilte uns PayPal am 24.09.2018 in einem aktuellen Fall mit: „Die Forderungsbeitreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt.“ (Forderungsbetrag 52.155,00 €)

Beispiele weiterer Forderungseinstellungen:

  • 465,00 € am 24.09.2018
  • 11.543 € am 24.06.2018
  • 954,00 € am 07.05.2018
  • 412,14 € am 18.04.2018
  • 11.614 € am 09.04.2018
  • 900,00 € am 16.03.2018
  • und zahlreiche weitere

Kann ich mein Geld auch zurückverlangen, wenn ich nicht mit PayPal gezahlt habe?

Auch wenn Sie Ihre Zahlungen mit anderen Zahlungsdienstleistern getätigt haben, stehen Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den jeweiligen Zahlungsdienstleister zu. Wir empfehlen Ihnen auch dann, Ihre Ansprüche im Einzelfall prüfen zu lassen.

Insbesondere bei Kreditkartenzahlungen kommen Ansprüche gegen das Kreditkartenunternehmen in Betracht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne. Lassen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch von uns beraten.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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