13. Oktober 2019

Weiteres Oberlandesgericht entscheidet im Abgasskandal gegen VW

Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte und auch einige Oberlandesgerichte entschieden haben, dass Käufer von Fahrzeugen, die vom sogenannten Abgasskandal betroffen sind, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen VW haben, hat sich dieser Auffassung nun auch das OLG Hamm angeschlossen.

Dies ist insbesondere deshalb erfreulich, da bislang nicht alle im Bezirk des OLG Hamm gelegenen Landgerichte diese Auffassung vertreten haben. Dadurch haben nun zahlreiche weitere Geschädigte die berechtigte Hoffnung auf eine angemessene Entschädigung.

Späterer Kaufzeitpunkt steht Ansprüchen nicht im Wege

Das Besondere an dem Verfahren war zudem, dass die dortige Klägerin das Fahrzeug erst im November 2016 gekauft hatte. VW vertritt nämlich den Standpunkt, dass all jene, die ihr mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug nach September 2015 gekauft haben, beim Kauf wissen mussten, dass dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, und VW daher nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet ist.

Nun hat das OLG Hamm jedoch klargestellt, dass auch 2016 nicht für jeden ersichtlich war, welche Fahrzeuge betroffen sind.

Ansprüche jetzt geltend machen

Wenn auch Sie Ende 2015 oder 2016 ein Auto gekauft haben und nicht wussten, dass dieses eine illegale Abschalteinrichtung enthält, können Sie noch Ansprüche gegen VW geltend machen. Aufgrund der drohenden Verjährung Ihrer Ansprüche müssen Sie aber noch in diesem Jahr tätig werden. Vereinbaren Sie daher am besten zeitnah einen Termin zur kostenlosen Erstberatung bei uns, um das beste Vorgehen in Ihrem Fall zu besprechen.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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