12. Juli 2025
  • Sozialrecht

Welche Chancen haben Sie, wenn Ihr Kind keinen Wunsch-Schulplatz erhalten hat?

Wenn Ihr Kind einen Platz an seiner Wunsch-Schule, etwa einer Grundschule oder einem Gymnasium, nicht bekommen hat, stehen Ihnen rechtliche Wege offen – auch wenn der erste Bescheid negativ ausfällt. 

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie vorgehen können:

Sachverhalt

Wenn die Schule oder das Schulamt Ihren Wunsch für eine bestimmte Schule ablehnt, wird meist ein Alphabet-, Los- oder Prioritätensystem angewandt – manchmal unter Berücksichtigung sogenannter „Härtefälle“. Oftmals versagen die Behörden Akteneinsicht, sodass unklare oder fehlerhafte Auswahlkriterien nie geprüft werden.

Das sogenannte Nachrückverfahren eröffnet im nächsten Schritt erneut Chancen.

Liegt ein Verfahrensfehler vor – etwa weil Plätze ungerecht vergeben wurden oder Nummern durcheinander gerieten – können Sie Widerspruch einlegen und klagen.

Besonders bei weiterführenden Schulen wie dem Gymnasium kann der Fall komplexer werden: Eltern müssen dann oft parallel Widerspruch und Eilverfahren laufen lassen, sofern das Widerspruchsverfahren gesetzlich vorgesehen ist.

Hier gibt es z.B. in Nordrhein-Westfalen einige Ausnahmen.

An zahlreichen Beispielen – z. B. aus Berlin – zeigt sich: Eltern setzen sich zur Wehr, weil Eignungstests, Probetage und neue Kriterien die Zugangschancen massiv beeinflussen können.

Die Gerichte nehmen solche Verfahren ernst und prüfen genau, ob Regelverstöße im Auswahlprozess vorliegen. Wenn Sie im Widerspruchsverfahren Akteneinsicht beantragen, können mögliche formale oder materielle Fehler aufgedeckt werden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie, wenn Ihr Kind keinen Schulplatz erhalten hat?

Wenn Ihr Kind einen Ablehnungsbescheid für die gewünschte Schule erhalten hat, gibt es mehrere rechtliche Wege, die Sie in Betracht ziehen sollten.

Der erste Schritt besteht darin, fristgerecht gegen die Entscheidung vorzugehen. Auch wenn in Nordrhein-Westfalen bei öffentlichen Schulen kein förmliches Widerspruchsverfahren mehr vorgesehen ist, sichert ein zeitnaher Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz – zum Beispiel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes – die Möglichkeit, in die Verwaltungsakte Einsicht zu nehmen. Nur durch die Akteneinsicht lässt sich nachvollziehen, nach welchen Kriterien die Schulplatzvergabe erfolgt ist und ob dabei rechtlich relevante Fehler gemacht wurden.

Sollte im weiteren Verlauf des Verfahrens ein Platz frei werden – etwa durch Rücktritte anderer Schüler – besteht die Möglichkeit eines Nachrückens. In diesen Fällen begleiten wir Sie durch das Verfahren und sorgen dafür, dass die Interessen Ihres Kindes gewahrt bleiben.

Gerade bei begehrten Schulformen wie Gymnasien ist es wichtig, frühzeitig einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht zu stellen. Dieser kann parallel zu einem außergerichtlichen Vorgehen erfolgen und erhöht die Chancen, noch vor Beginn des Schuljahres eine Lösung zu erreichen.

Oft lassen sich Konflikte auch durch ein gut vorbereitetes Gespräch mit der zuständigen Schulbehörde oder der Bezirksregierung lösen. Mit sachlicher Argumentation und fundierter rechtlicher Unterstützung kann eine einvernehmliche Einigung erzielt werden – ohne gerichtliche Auseinandersetzung.

Was wir als Kanzlei für Sie tun können

Wir prüfen für Sie, ob bei der Schulplatzvergabe Verfahrensfehler vorliegen oder ob die angewandten Kriterien gegen geltendes Schulrecht verstoßen. Dabei verschaffen wir Ihnen Akteneinsicht, wahren alle relevanten Fristen und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für das weitere Vorgehen.

Wir vertreten Ihr Kind im gerichtlichen Verfahren – insbesondere im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht – und setzen uns für dessen Rechte ein. Gleichzeitig verhandeln wir für Sie mit dem Schulamt oder anderen zuständigen Stellen, um eine rasche und praktikable Lösung zu finden.

Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Einen Termin können Sie jederzeit online vereinbaren – einfach, unverbindlich und bequem.

von Julia Bernstein
Julia Bernstein

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


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