Welche Kündigungsfristen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigen?
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind überrascht, wenn ihnen nach vielen Jahren im Betrieb eine Kündigung zugeht. Häufig ist unklar, welche Kündigungsfrist der Arbeitgeber einhalten muss und ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich zu dem genannten Datum wirksam wird. Dieser Beitrag erklärt welche gesetzlichen Vorgaben gelten, wie Sie Ihre eigene Frist richtig berechnen und welche Schritte zur Geltendmachung Ihrer Recht notwendig sind.
Je länger im Unternehmen, desto länger die Kündigungsfrist
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht unterschiedliche Kündigungsfristen vor, wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ausschlaggebend ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Während bei kurzer Beschäftigungsdauer die Frist nur vier Wochen beträgt, verlängert sie sich mit zunehmenden Jahren immer weiter und kann dann bis zu sieben Monate betragen.
Bei der Bestimmung des Beendigungsdatums ist entscheidend, wann Sie die Kündigung tatsächlich erhalten. Zudem ist zu beachten, dass Kündigungen durch den Arbeitgeber in der Regel nur zum Monatsende wirksam werden können, sobald eine längere Frist als vier Wochen greift.
Wenn das vom Arbeitgeber genannte Beendigungsdatum nicht mit der gesetzlichen Kündigungsfrist übereinstimmt, kann die Kündigung unwirksam sein, so dass ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bestehen oder eine Abfindung erzielt werden kann.
Vertragliche Absprachen können abweichen
Neben den gesetzlichen Fristen können auch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Ihr individueller Arbeitsvertrag besondere Kündigungsfristen vorsehen. Diese können länger sein als die gesetzlichen Vorgaben. Auch eine Verkürzung ist in Ausnahmefällen und in Tarifverträgen zulässig. Daher lohnt sich immer ein genauer Blick in Ihre Vertragsunterlagen.
Für Arbeitnehmer, die selbst kündigen möchten, gilt grundsätzlich eine vierwöchige Frist – unabhängig davon, wie lange sie beschäftigt waren. Nur wenn im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kann auch für Arbeitnehmer eine längere Frist gelten.
Was bedeutet das für Sie im Fall einer Kündigung?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie zeitnah prüfen, welche Kündigungsfrist für Sie gilt und ob das in der Kündigung genannte Enddatum korrekt berechnet wurde.
Eine fehlerhafte Kündigungsfrist führt oft dazu, dass die Kündigung insgesamt angreifbar ist. In diesem Fall ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage sinnvoll, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Dafür haben Sie jedoch nur drei Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung.
Wie wir Sie unterstützen können
Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei Ihre individuelle Situation rechtlich einzuordnen. Wir prüfen:
- ob die Kündigung formell wirksam ist
- ob die Kündigungsfrist richtig berechnet wurde
- ob die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam ist und
- welche Optionen Sie haben – von der Weiterbeschäftigung bis hin zu möglichen finanziellen Ansprüchen - und wie diese durchgesetzt werden können.
Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, führen für Sie die notwendige Korrespondenz und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können dafür bequem online einen Termin buchen.
Haben Sie bereits eine Kündigung erhalten? Hier klicken, um unser kostenloses Soforthilfepaket Arbeitsrecht herunterzuladen. Es enthält wertvolle Informationen zu Kündigung, Abfindung und Fristen.
Zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden, wenn Sie Unterstützung benötigen. Gerade bei einer Kündigung zählt oft jeder Tag.
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Martina Bergmann
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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