17. November 2025

Welche Rechte habe ich, wenn ich auf eine falsche ADAC-Treuegeschenk-Mail hereingefallen bin?

Zurzeit verbreiten Betrüger massenhaft E-Mails, die den Eindruck erwecken, vom ADAC selbst zu stammen. Viele Empfänger fühlen sich deshalb besonders angesprochen, weil ein Großteil der Autofahrer tatsächlich Mitglied ist. Genau auf diesen Effekt setzen die Täter: Sie versprechen ein angebliches Gratis-Notfallset als „Dank für die Treue“ und fordern dazu auf, eine kurze Umfrage auszufüllen. Der gesamte Ablauf wirkt zunächst unverfänglich, ist jedoch in Wahrheit ein durchdachter Phishing-Trick.

Nach harmlosen Fragen folgt eine fingierte „Überprüfung“, die suggeriert, Sie hätten Anspruch auf das Geschenk. Tatsächlich wird nur versucht, Vertrauen aufzubauen. Im Anschluss soll ein Formular ausgefüllt werden, in dem persönliche Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail verlangt werden. In einem letzten Schritt wird ausschließlich die Kreditkartennummer abgefragt – alternative Zahlungsmethoden fehlen bewusst. Hinweise zum Wert, Inhalt oder zur Lieferung des angeblichen Notfallsets gibt es zu keinem Zeitpunkt. Spätestens hier zeigt sich eindeutig, dass die Aktion frei erfunden ist und der ADAC in keinerlei Zusammenhang steht.

Für Betroffene stellen sich häufig sofort rechtliche Fragen: Welche Risiken bestehen? Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?

Rechtliche Optionen für Betroffene betrügerischer E-Mails

Wer persönliche Daten eingegeben hat – insbesondere Kreditkarteninformationen –, sollte unverzüglich tätig werden. Bei Kreditkarten lassen sich unbefugte Belastungen in vielen Fällen stoppen oder rückgängig machen. Banken müssen nachweisen können, dass eine Zahlung tatsächlich autorisiert wurde. Daher lohnt es sich, frühzeitig zu reagieren und die Karte gegebenenfalls sperren zu lassen.

Auch wenn es bisher zu keiner Abbuchung gekommen ist, kann die Weitergabe persönlicher Daten problematisch sein. Identitätsmissbrauch, die Nutzung Ihrer Daten für weitere Betrugsversuche oder das massenhafte Weiterverkaufen dieser Informationen sind mögliche Folgen. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu stellen. Auch wenn Täter oft nicht greifbar erscheinen, kann eine Anzeige wichtig sein, um spätere Erstattungsansprüche besser zu begründen.

Welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom genauen Ablauf ab: Haben Sie nur die Umfrage ausgefüllt? Wurden Zahlungsdaten eingegeben? Gab es bereits Abbuchungen? Diese Unterschiede sind entscheidend für die richtige Vorgehensweise.

Wie unsere Kanzlei Sie unterstützen kann

Wir prüfen für Sie, welche Schäden bereits entstanden sind und wie sich weitere verhindern lassen. Wir klären, ob Rückbuchungen erreichbar sind, welche Rechte Ihnen gegenüber Banken und Kreditkartenanbietern zustehen und wie Sie sich gegen möglichen Missbrauch Ihrer Daten schützen können. Auf Wunsch begleiten wir Sie außerdem bei der Abgabe einer Strafanzeige und übernehmen die rechtliche Einschätzung Ihres individuellen Falls.

Viele Betroffene sind überrascht, welche Handlungsmöglichkeiten ihnen tatsächlich zustehen. Erfahrungsgemäß lassen sich Ihre Chancen erheblich verbessern, wenn Sie frühzeitig juristischen Rat einholen.

Wenn Sie eine solche E-Mail erhalten haben oder unsicher sind, ob Ihre Daten gefährdet sind, beraten wir Sie schnell und unkompliziert. Unsere telefonische Erstberatung ist kostenlos, und Sie können online einen Termin vereinbaren.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen, sich gegen die Betrugsmasche zu wehren und Risiken zu minimieren.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


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