Welche Rechte habe ich, wenn Nachbarn mit Hühnern und Bienen meinen Garten belästigen?
Wenn Nachbarn in ihrem Garten Hühner halten oder Bienenstöcke betreiben, kann das für die umliegenden Anwohner zu erheblichen Belästigungen führen. Laut einem Urteil des Landgerichts Köln haben Nachbarn in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterlassungsanspruch, wenn die Tierhaltung unzumutbare Lärm- oder Geruchsbelästigungen verursacht oder die Tierhaltung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. Das Gericht betonte, dass die Interessen der Nachbarn an einem ruhigen und gepflegten Wohnumfeld gegenüber den Tierhaltern gewahrt werden müssen.
Rechtliche Hintergründe und Möglichkeiten
Nachbarschaftsrechtlich ist die Haltung von Tieren wie Hühnern und Bienen grundsätzlich erlaubt, solange sie keine unzumutbaren Belästigungen oder Gefährdungen für die Nachbarn darstellen. Das deutsche Nachbarrecht, insbesondere § 906 BGB, regelt, dass ein Nachbar die Benutzung seines Grundstücks so gestalten muss, dass dadurch keine unzumutbaren Belästigungen für den Nachbarn entstehen.
Lärm- und Geruchsbelästigung:
Hühner können Lärm verursachen, insbesondere durch das Krähen, und auch Gerüche können für die Nachbarn störend sein. Bienen selbst verursachen in der Regel keine Lärmbelästigung, können aber durch die Imkerei in der Nähe von Wohnhäusern zu Konflikten führen, etwa durch Bienenflug oder Honiggeruch. Wenn diese Belästigungen erheblich sind, haben die Nachbarn einen Anspruch auf Unterlassung.
Rechtliche Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch:
Um einen Anspruch auf Unterlassung durchzusetzen, muss der Nachbar nachweisen, dass die Tierhaltung eine unzumutbare Belästigung darstellt, die über das normale Maß hinausgeht. Das Gericht prüft dabei Faktoren wie die Art und Dauer der Belästigung, die örtlichen Gegebenheiten und ob die Tierhalter bereits Maßnahmen ergriffen haben, um Belästigungen zu minimieren.
Öffentlich-rechtliche Vorschriften:
Neben dem zivilrechtlichen Nachbarrecht können auch öffentlich-rechtliche Vorschriften relevant sein. So regeln beispielsweise das Immissionsschutzgesetz und die jeweiligen Landesgesetze die zulässigen Emissionen und Tierhaltungen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen, etwa durch Auflagen oder sogar ein Tierhaltungsverbot.
Was Sie tun können:
Betroffene, die durch die Tierhaltung ihrer Nachbarn in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt werden, haben rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Sie können zunächst versuchen, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls dies nicht zum Erfolg führt, besteht die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage beim zuständigen Gericht einzureichen. Dabei ist es wichtig, die konkreten Belästigungen und deren Auswirkungen genau zu dokumentieren, um die eigenen Ansprüche zu untermauern.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in solchen Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Wir prüfen die Situation, beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht.
Eine telefonische Erstberatung bei uns ist für Sie kostenlos. Sie können bequem online einen Termin buchen, um Ihre Situation im Detail zu besprechen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Rechte zu sichern und eine Lösung für Ihren Nachbarschaftsstreit zu finden.

Julia Bernstein
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.