18. Oktober 2019

Wenn Banken beim Hauskauf die Daumenschrauben anlegen

So ergeht es nicht wenigen Hauskäufern: Traumimmobilie gefunden – doch diese wird Banken-exklusiv verkauft und ist nur im Gesamtpaket mit anderen Produkten, wie beispielsweise einem Bausparvertrag, erhältlich. Dabei sind die Konditionen deutlich schlechter als bei anderen Anbietern. Schon stecken die Käufer in der Zwickmühle, denn sie möchten das jeweilige Haus ja gerne haben. Und das wissen auch die Banken und nutzen es aus.

Bank zwängt Kunden weitere Produkte auf

Da wird dann noch vor Beginn der eigentlichen Besichtigung des Hauses vom Finanzierungsberater der Bank schon klargestellt: kaufen? Gerne! Aber nur über eine Finanzierung bei dieser Bank, zu deren Konditionen. Und die sind dann oft deutlich schlechter als bei anderen Anbietern. Doch wenn sie das Haus haben wollen, bleibt den Käufern keine Wahl.

Das weitere Vorgehen der jeweiligen Finanzierungsberater der Bank ist genau kalkuliert. Das Tempo wird erhöht, die Kunden immer mehr unter Druck gesetzt, weitere Produkte wie ein Bausparvertrag untergejubelt. Mit der Aussage „Das machen wir immer so, das können Sie mir schon einmal unterschreiben. Dann müssen Sie nicht extra noch einmal reinkommen“, wird der Kunde dann zur schnellen Unterzeichnung des Vertrags gedrängt. So ging auch die Postbank in dem Fall vor, über den die WDR Servicezeit berichtete.

Banken können an Hausverkäufen nicht allzu viel verdienen

Für Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist das kein Einzelfall. „Die Banken können an den Zinssätzen nicht allzu viel verdienen. Da bleibt kaum Marge übrig. Also versucht man, dem Kunden Zusatzprodukte unterzujubeln.“ Sein Tipp: aufs Bauchgefühl hören und, so schwer es auch fallen mag, von solchen Hauskäufen absehen.

Wie die Postbank der ganzen Situation noch die Krone aufsetzte und ob dieses Geschäftsgebaren so mancher Finanzierungsberater laut Einschätzung von Guido Lenné strafrechtlich relevant ist, erfahren Sie im verlinkten Videobeitrag.

Wenn Sie bei der Haussuche ein ähnliches Knebelangebot von der Bank vorgelegt bekommen, prüfen wir dieses gerne für Sie, warnen Sie bei Bedarf vor der Unterzeichnung und beraten Sie zum besten Vorgehen. Sollten Sie jedoch bereits unter ähnlich dubiosen Umständen einen solchen Vertrag unterschrieben haben, prüfen wir, ob es eine Möglichkeit gibt, diesen rückabzuwickeln. Das ist z. B. dann möglich, wenn die Widerrufsbelehrungen der Bank fehlerhaft sind. Vereinbaren Sie für eine erste, kostenlose Beratung gerne einen Termin in unserer Kanzlei.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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