05. Oktober 2018

Wenn die Restschuldversicherung nicht zahlt

Eine Restschuldversicherung soll sicherstellen, dass ein laufender Kredit weiter abbezahlt werden kann, auch wenn der Kreditnehmer erkrankt, arbeitslos wird oder verstirbt. Doch oft genug winden sich die Versicherungen mithilfe von Tricks und versteckten Klauseln aus der Zahlungspflicht heraus. Und dann?

Vielen Verbrauchern wird beim Abschluss eines Darlehens oder Kreditvertrages eine solche, zumeist nicht günstige, Versicherung „angedreht“. Und in der Theorie hört sich diese Absicherung erst einmal gut an. Doch wenn der Ratenschutz dann greifen soll, lehnt die Versicherung die Übernahme häufig ab.

Dabei verweisen die Versicherer dann auf eine Klausel, die den Versicherungsschutz im Falle bestehender schwerer Krankheiten ausschließen soll, im Todesfall auf eine Ausschlussklausel, die einen kausalen Zusammenhang zwischen bestehenden Vorerkrankungen und dem Tod beinhaltet.

Wegen der Undurchschaubarkeit der Vertragsbedingungen und der Tatsache, dass viele Versicherer ihren Firmensitz nicht in Deutschland bzw. nicht einmal im europäischen Ausland haben, nehmen viele Verbraucher die Leistungsverweigerung dann einfach hin. Das Konzept der Versicherung geht also auf.

Warum dann überhaupt eine Restschuldversicherung abschließen, wenn sie am Ende doch nicht zahlt? Mit dieser Frage beschäftigt sich Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, in diesem aktuellen Beitrag der WDR Servicezeit.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, vor Abschluss einer Restschuldversicherung, den betreffenden Vertrag von einem Fachanwalt auf versteckte Ausschlussklauseln prüfen zu lassen, um nicht in diese Falle zu tappen. Sollten Sie bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, welche im Akutfall die Kostenübernahme verweigert, beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten, Ihren Anspruch durchzusetzen. Schließlich sind wir mit den Kniffen und Tricks der Versicherer bestens vertraut. Die Erstberatung ist übrigens kostenlos.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4/5 Sterne (16 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen