04. Februar 2019

Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt

Auf dem Weg vom Auto zum Haus gestolpert, Knie aufgeschlagen, kurze Zeit später eine massive Sepsis mit Fieber, Koma und die Amputation der Finger und Zehen. Was wie die Handlung eines Dramas im Kino klingt, ist in der Realität tatsächlich so geschehen. Und dann der nächste Schock: Die Unfallversicherung zahlt nicht.

Hierbei handelt es sich zwar um einen sehr dramatischen Fall, doch ist die Sachlage an sich heutzutage keine Seltenheit. Viele Unfallversicherungen haben Ausschlussklauseln in ihren Verträgen, aufgrund derer die Kosten nicht übernommen werden. Allerdings sind diese Klauseln häufig nicht eindeutig, sodass die oder der Geschädigte die Möglichkeit hätte, die Versicherung auf Erfüllung des Vertrages zu verklagen. Doch oft scheuen Betroffene diesen Weg, da ein Gerichtsverfahren mit weiteren erheblichen Kosten verbunden wäre.

Dabei hätten viele tatsächlich gute Chancen, das Verfahren zu gewinnen, da beispielsweise nicht alle Arztberichte von der Versicherung berücksichtigt wurden oder sich auf Ausschlussklauseln berufen wird, die nicht eindeutig sind. So wie im vorliegenden Fall in diesem Beitrag der WDR Servicezeit. Darin erklärt Guido Lenné, warum er die Aussichten der Verunfallten, sich vor Gericht gegen die Versicherung durchzusetzen, durchaus positiv einschätzt. In unserer Anwaltskanzlei gehören solche Fälle zum Berufsalltag. Lenné berichtet von vergleichbaren Fällen, in denen die versicherte Person schlussendlich das Geld von der Versicherung erhalten hat.

Wenn auch Ihre Versicherung die Zahlung an Sie verweigert, lohnt es sich, den Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen und die Chancen abzuwägen, ein gerichtliches Verfahren gegen den Versicherer anzustrengen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie sich von uns beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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