Wer haftet bei einem Unfall auf einem Parkplatz?
Man hält Ausschau nach einem Parkplatz, achtet dadurch etwas weniger auf andere Autos als notwendig und schon ist ein Unfall passiert. Zum Glück zwar mit niedriger Geschwindigkeit – teuer kann es trotzdem werden. Welche Regeln für die Haftung gelten, erfahren Sie hier.
Unfälle auf Parkplätzen führen zum Glück häufig nicht zu ganz gravierenden (Personen-) Schäden, gleichwohl muss natürlich hinterher geklärt werden, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Welche Regelungen gelten auf privaten Parkplätzen? Gibt es Unterschiede zu den Vorschriften im normalen Straßenverkehr?
Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme
Schon lange ist bekannt, dass das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme, welches in der Straßenverkehrsordnung festgehalten ist, auch auf Parkplätzen gilt, welche für den öffentlichen Verkehr zugänglich sind – bspw. auf Supermarktparkplätzen. Jeder muss beim Fahren also darauf achten, dass er niemanden gefährdet und keinem etwas passiert.
Rechts vor links?
Der Bundesgerichtshof hat aktuell darüber entschieden, ob auch auf Parkplätzen die Regelung rechts vor links gilt, oder ob sich die Vorfahrt nach anderen Kriterien richtet.
Dazu hat das Gericht ausgeführt, dass es entscheidend darauf ankommt, ob die Fläche, die auf dem Parkplatz befahren wird, Straßencharakter hat. Wenn es sich also beispielsweise um Zufahrtswege zu dem Bereich, in welchem dann die Parkbuchten sind, handelt, sind diese ähnlich wie Straßen. Wenn sich dann zwei solcher Fahrspuren kreuzen, gilt wie auch sonst die Regelung rechts vor links.
Anders ist dies nach dem jetzt veröffentlichten Urteil jedoch dort, wo die befahrbare Fläche insbesondere dem Rangieren beim Ein- und Ausparken und der unmittelbaren Zufahrt zu einem Parkplatz dient. In diesem Falle gilt die Regelung rechts vor links nicht.
Diese Entscheidung wurde nachvollziehbar damit begründet, dass die Rechts-vor-Links-Regelung insbesondere einen fließenden Verkehr und ein zügiges Vorwärtskommen sicherstellen soll. Beim Ein- und Ausparken kommt es darauf jedoch nicht an, so dass diese Regelung keine Anwendung findet.
Stattdessen müssen sich die Verkehrsteilnehmer individuell verständigen, wer zuerst fährt. Dies ist am einfachste durch Blickkontakt und Handzeichen möglich.
Vorsicht beim Rückwärtsfahren
Anders wiederum ist es bei den Regelungen der Straßenverkehrsordnung zum Rückwärtsfahren. Diese dienen dazu eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere auch Fußgängern, durch rückwärtsfahrende Fahrzeuge auszuschließen. Auch und gerade auf Parkplätzen ist es natürlich wichtig, dass niemand beim rückwärts Ein- oder Ausparken angefahren wird, so dass auch dort gilt, dass man sich zur Not einweisen lassen muss, wenn ansonsten eine Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen werden kann.
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Der Unfallverursacher muss Ihnen übrigens auch die Rechtsanwaltskosten erstattet – als Unfallopfer bleiben Sie also nicht auf diesen Kosten sitzen.
Martina Bergmann
Angestellte Rechtsanwältin
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