07. Dezember 2018

Wichtiges zum Aufenthaltsbestimmungsrecht

Bei Trennungen bzw. Scheidungen kommt es häufig zu Streitigkeiten. Vor allem, wenn Kinder involviert sind, wird es umso komplizierter, denn dann müssen auch das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt werden.

Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der Personensorge, d. h. das Recht und die Pflicht der Kindeseltern, für das gemeinsame minderjährige Kind zu sorgen. Es beinhaltet das Recht, dass die Eltern oder ein Elternteil über den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes bestimmen dürfen. Auch beinhaltet das Aufenthaltsbestimmungsrecht das Recht, über vorübergehende Aufenthalte wie Ferienaufenthalte zu entscheiden.

Solange die Eltern des Kindes gemeinsam leben, ist dies unproblematisch. Da man in einem gemeinsamen Haushalt lebt, haben beide Elternteile auch das gemeinsame Sorgerecht. Das heißt, beide Elternteile haben zum Wohle des Kindes einvernehmlich die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben.

Die Schwierigkeiten treten erst auf, wenn es zu einer Trennung oder später auch zu einer Scheidung kommt und sich die Frage stellt, wo die gemeinsamen Kinder leben werden und welcher Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben darf. Wenn es hier zu keiner Einigung zwischen beiden Elternteilen kommt, muss das Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheiden. Bei der Entscheidung des Familiengerichtes steht das Kindeswohl an erster Stelle. In dringenden Fällen ist es auch möglich, einen Antrag im Wege der einstweiligen Anordnung beim Familiengericht zu stellen. Ein Eilantrag ist dann gerechtfertigt, wenn der andere Elternteil seiner elterlichen Verpflichtung nicht nachkommt und das Kindeswohl gefährdet ist.

Wann ist es sinnvoll, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen?

Das Familiengericht hat nicht die Interessen der Elternteile hierbei zu berücksichtigen. Der Maßstab für die Entscheidung ist allein das Kindeswohl. Hierbei berücksichtigt das Familiengericht, dass das Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen werden und seine sozialen Kontakte weitestgehend nicht verlieren soll. Geschwister sollen möglichst zusammenleben und nicht voneinander getrennt werden.

In bestimmten Fällen wie Drogenmissbrauch, Gewaltbereitschaft und Alkoholismus eines Elternteiles könnte diesem das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und dem anderen Elternteil alleine zugewiesen werden. Unabhängig von einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf einen der Elternteile steht dem anderen Elternteil jedoch das Umgangsrecht zu. Bei nicht verheirateten Paaren hat die sorgeberechtigte Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Paar kann jedoch auch eine Erklärung abgeben, dass das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung sollten Sie sich frühzeitig von einem Anwalt zum Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht beraten lassen. Gerne stehen wir Ihnen mit einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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