06. Oktober 2014

Widerruf des Kredits - Rechtsschutzversicherer häufig eintrittspflichtig

In einer Vielzahl von Kreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen falsch. Dann können Kreditnehmer jederzeit aus einer laufenden Finanzierung aussteigen und sich wegen der derzeit niedrigen Zinsen mit günstigeren Krediten versorgen, oder sich eine teure Vorfälligkeitsentschädigung ersparen. Es geht um viel Geld. Rechtsschutzversicherer verweigern ihren Kunden jedoch häufig die Übernahme der Beratungskosten von Experten. "Zu Unrecht", sagt Rechtsanwalt Guido Lenné, zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Viele unserer Mandanten kommen zu uns, weil sie Beratung zum Thema Kreditwiderruf wünschen. In einer Vielzahl von Fällen kommt es jedoch zu einer Verunsicherung, weil die Rechtsschutzversicherung mitteilt, es läge noch kein Rechtsschutzfall vor, daher könnten keine Kosten übernommen werden. Oder es wird behauptet, zum Zeitpunkt des Kreditvertragsabschluss habe die Rechtsschutzversicherung noch nicht bestanden und deshalb sei eine Kostenübernahme nicht möglich.

Für beide Argumente der Rechtsschutzversicherer gibt es Lösungen:

Bereits im Jahr 2007 hat nämlich der Bundesgerichtshof klargestellt, dass es für den Eintritt des Rechtsschutzfalles auf den Verstoß ankommt, den der Rechtsschutzkunde seinem Vertragspartner, also der Bank, vorwirft. Dies ist beim Widerruf von Darlehensverträgen der Vorwurf des Bankkunden, seine Bank weise den erfolgten Widerruf zu Unrecht zurück. Da das Widerrufsrecht bei falscher Belehrung ewig gilt, kommt es für den Rechtsschutzfall auf die Zurückweisung des Widerrufs an und nicht auf den Abschluss des Kredites.

Wir sind erfahren im Versicherungsrecht und im Bankenrecht. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Tausend Verfahren gegen Banken geführt. Kontaktieren Sie uns - wir helfen gerne!

 

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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