03. April 2017

Widerruf Lebensversicherung: ERGO Direkt Lebensversicherung AG zahlt

In einem von uns geführten Klageverfahren machte die Klägerin Ansprüche aus der Rückabwicklung einer Lebensversicherung in Folge eines Widerrufs geltend.

Die Klägerin hatte 2003 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen. Dieser wurde von der ERGO Direkt Lebensversicherung AG 2004 gekündigt. Die Beklagte hatte auf die durch die Klägerin geleisteten Beiträge nach der Kündigung nur einen Anteil zurückgezahlt.

Bei Durchsicht der Unterlagen stellte die Klägerin 2016 fest, dass sie durch die Beklagte bei Abschluss des Vertrages überhaupt nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden war und widerrief den Lebensversicherungsvertrag 2016. Die Verbraucherin beauftragte die Anwaltskanzlei Lenné mit der Durchsetzung ihrer Rechte aufgrund des Widerrufs. Die Anwaltskanzlei Lenné machte gegenüber der ERGO Direkt Lebensversicherung AG die Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis geltend. Es handelte sich dabei um einen vierstelligen Betrag. Die ERGO Direkt Lebensversicherung AG gab im Klageverfahren auf und zahlte den vollständig geltend gemachten Betrag an die Klägerin. Die ERGO muss nun auch die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Haben Sie auch eine Lebensversicherung bei der ERGO Direkt Lebensversicherung AG abgeschlossen und vorzeitig gekündigt? Dann lassen Sie uns prüfen, ob Sie Ihren Vertrag noch widerrufen können und in welcher Höhe Sie Ansprüche haben.

Rufen Sie uns an: 0214 90 98 400 Wir sind gerne für Sie da!

Claudia Lenné
Claudia Lenné

Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Lenné ist auch Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,5/5 Sterne (11 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen