16. Februar 2014

Widerrufsbelehrungen der Deutschen Bank fehlerhaft? Sparkassen auch betroffen?

Wir haben bereits mehrfach darüber informiert, dass Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen in einer Vielzahl von Fällen fehlerhaft sind.

Der Darlehensnehmer hat  dann ein ewiges Widerrufsrecht und kann sein Darlehen auch nach Jahren noch widerrufen. Eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung ist dann zu erstatten, bzw. fällt erst gar nicht an, wenn man sein Darlehen ablösen möchte.

Anscheinend sind auch Verträge der Deutschen Bank von der Problematik betroffen, denn in einem uns vorliegenden Fall hat es die Deutsche Bank unterlassen ihre Widerrufsbelehrung an die ständig wechselnden gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Die Deutsche Bank verwendete hier noch im Jahr 2007 die hauseigenen Widerrufsbelehrungen mit Stand März 2003.

Insbesondere wer eine Baufinanzierung bei der Deutschen Bank mit gleicher Widerrufsbelehrung abgeschlossen hat, den dürfte dies freuen, denn durch den Widerruf des Darlehens, verbunden mit einer Umfinanzierung, kann man nun auch ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen von den derzeitigen niedrigen Zinsen bei der Immobilienfinanzierung profitieren.

In großem Ausmaß betroffen sein, sollen auch die Widerrufsbelehrungen der verschiedenen Sparkassen.

Ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, prüfen wir gerne für Sie. Kontaktieren Sie uns.

Lesen Sie auch hier unseren Leitartikel zum Thema.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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