15. August 2013

Widerrufsbelehrungen in Baufinanzierungen häufig falsch

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, sind wohl mehr als 2/3 der Widerrufsbelehrungen in Baufinanzierungskrediten fehlerhaft. Wer betroffen ist, kann seinen Kredit häufig noch heute widerrufen und damit viel Geld sparen. Wie geht das?

Ein regelmäßig festgestellter Fehler in Kreditverträgen ist es, dass in der Widerrufsbelehrung zum Vertrag nicht korrekt informiert wird, wann die Widerrufsfrist beginnt.

Auch die rechtlichen Folgen einer Widerrufserklärung sind häufig unrichtig oder mißverständlich dargestellt.

Unverständliche oder verwirrende Formulierungen können ebenfalls dazu führen, dass eine Widerrufsbelehrung als fehlerhaft zu beurteilen ist.

Eine solche unzureichende Widerrufsbelehrung eröffnet die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsunterzeichnung vorzeitig eine Vertragsauflösung zu erwirken.

Was kann so gespart werden?

In der derzeitigen Niedrigzinsphase kann ggf. eine Umschuldung vorgenommen werden, die zu deutlichen Zinsersparnissen führt.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht gezahlt werden, wenn ein Widerruf möglich ist. Auch dies spart regelmäßig hohe Beträge.

Auch kann der Fehler im Kreditvertrag dazu genutzt werden, um mit der Bank oder Sparkasse bessere Konditionen nachzuverhandeln.

Wir unterstützen und beraten Sie in jedem Fall gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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