Widerspruch Lebensversicherung - Ergo Direkt bietet Vergleich an
In einem außergerichtlichen Verfahren gegen die Ergo direkt freut sich die Anwaltskanzlei Lenné gemeinsam mit ihrem Mandant. Die Ergo direkt hat in dem vorliegenden Verfahren bereits außergerichtlich einen Vergleich angeboten.
Worum geht es?
1998 wurde eine Lebensversicherung bei den Quelle Versicherungen, heute Ergo Direkt, abgeschlossen. Diese wurde bereits gekündigt.
Nach Auffassung der Anwaltskanzlei Lenné wurde der Verbraucher nicht ausreichend über das Widerspruchsrecht belehrt.
Was ist die Folge?
Auch nach fast 18 Jahren kann dem abgelösten Vertrag noch widersprochen werden. Der Verbraucher hat Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Versicherungsprämien zuzüglich Zinsen, abzüglich der bereits durch die Versicherung geleisteten Zahlungen.
Die Ergo direkt bot nun eine Zahlung an, um den Rechtsstreit zu beenden. Es zeigt sich mal wieder, dass das Widerspruchsrecht des Versicherungskunden ein scharfes Schwert ist, das viele Gesellschaften fürchten.
Haben auch Sie in den letzten Jahren eine Lebensversicherung gekündigt und einen Rückkaufswert erhalten? Lesen Sie hier weiter. Wir sind gerne für Sie da!
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.