Wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn Betrüger unter der Telefonnummer meiner Bank angerufen haben?
In letzter Zeit häufen sich Fälle von Telefonbetrug, bei denen Kriminelle sich als Mitarbeitende einer Bank ausgeben – und das auf besonders perfide Weise: Auf dem Display des angerufenen Opfers erscheint tatsächlich die echte Telefonnummer der eigenen Hausbank. Diese Masche nennt sich Call-ID-Spoofing. Sie sorgt oft dafür, dass Betroffene den Anruf zunächst für echt halten – mit verheerenden Folgen.
So wurde kürzlich eine Mandantin unserer Kanzlei Opfer dieser Betrugsform. Am Telefon gab sich ein angeblicher Bankmitarbeiter als Sicherheitsexperte aus und behauptete, das Konto der Frau sei Ziel eines Hackerangriffs geworden. In mehreren Gesprächen wurde sie schließlich dazu gebracht, Transaktionen durchzuführen, um ihr Geld vermeintlich in Sicherheit zu bringen. Tatsächlich floss der Betrag von rund 12.000 Euro direkt auf ein Konto der Betrüger. Die Bank konnte den Schaden nicht mehr verhindern – das Geld war weg.
Was genau ist bei dieser Betrugsmasche passiert?
Beim sogenannten Call-ID-Spoofing manipulieren Täter technische Systeme so, dass auf dem Telefondisplay des Angerufenen eine beliebige Rufnummer angezeigt wird – in vielen Fällen die der Hausbank. Dadurch entsteht beim Angerufenen der Eindruck, dass es sich um einen echten Anruf von der Bank handelt. Mit überzeugenden Lügengeschichten – etwa einem angeblichen Hackerangriff oder Sicherheitsproblem – werden Betroffene dazu verleitet, selbst aktiv Überweisungen durchzuführen oder TANs freizugeben.
Was besonders perfide ist: Die Opfer handeln aus Sorge um ihr Geld, vertrauen der vermeintlichen Bank – und werden so in eine Falle gelockt, deren Schaden oft mehrere Tausend Euro beträgt.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie als Geschädigte oder Geschädigter?
Wenn Sie Opfer einer solchen Täuschung geworden sind, stellt sich zuerst die Frage: Wer haftet für den entstandenen Schaden? Die juristische Beurteilung hängt davon ab, wie genau die Zahlung ausgelöst wurde – und ob der Bankkunde dabei grob fahrlässig gehandelt hat.
Wichtig: Auch wenn Sie selbst die Überweisung durchgeführt haben, kann ein Rückforderungsanspruch gegen die Bank bestehen, wenn Sie durch Täuschung zur Zahlung veranlasst wurden. Hier greift das sogenannte Zahlungsdiensterecht (§ 675u BGB). Die Bank muss grundsätzlich nur für nicht-autorisierte Zahlungen haften. Wenn die Autorisierung durch eine Täuschung erschlichen wurde, kann die Zahlung rechtlich als nicht autorisiert gelten.
Ein zentraler Punkt ist daher: Hat die Bank ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um solche Betrugsfälle zu verhindern? Und: Wurden Sie als Kunde hinreichend vor solchen Maschen gewarnt? Diese Fragen lassen sich nur durch eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls klären.
Zudem kann gegen die Täter Strafanzeige erstattet werden. Das hilft zwar selten bei der Rückholung des Geldes, ist aber ein wichtiger Schritt, um weitere Opfer zu verhindern. In manchen Fällen lässt sich das Geld auch über Rückbuchungen oder Ermittlungen von Empfängerkonten doch noch sichern – schnelles Handeln ist entscheidend.
Was wir für Sie tun können
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Mandantinnen und Mandanten vertreten, die Opfer von Callcenter-Betrug, Phishing oder anderen Online-Täuschungen geworden sind. Wir prüfen für Sie, ob Ansprüche gegen die Bank bestehen und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – notfalls auch gerichtlich.
Dabei analysieren wir detailliert den Ablauf des Telefonats, die Art der Täuschung, Ihre Kontoaktivitäten sowie die Kommunikation mit der Bank. Oft lassen sich dadurch gute rechtliche Argumente entwickeln, um eine Haftung der Bank zu begründen oder eine Kulanzregelung zu erreichen.
Kostenlose telefonische Erstberatung – jetzt Termin buchen
Wenn Sie betroffen sind oder unsicher, ob Ihnen ein Schaden entstanden ist, bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Buchen Sie dafür ganz bequem online einen Termin. Gemeinsam klären wir, welche Schritte sinnvoll sind und wie hoch die Chancen auf eine Rückerstattung Ihres Geldes stehen.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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