16. Februar 2026

Wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn PayPal den Käuferschutz ablehnt, obwohl die Ware nicht geliefert wurde?

Viele Käuferinnen und Käufer verlassen sich beim Online-Shopping darauf, über PayPal gut abgesichert zu sein – insbesondere wenn die bestellte Ware nicht ankommt. Doch was passiert, wenn PayPal den Käuferschutz ablehnt, obwohl Sie nachweislich keine Lieferung erhalten haben? Und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten haben Sie als Betroffene bzw. Betroffener, um Ihr Geld zurückzuerhalten? Dieser Ratgeber gibt Ihnen klare, verständliche Orientierung.

So läuft der PayPal-Käuferschutz grundsätzlich ab

Wenn Sie etwas online gekauft und mit PayPal bezahlt haben, sehen die PayPal-Richtlinien vor, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen sogenannten Konflikt melden und daraus einen Käuferschutzantrag stellen können – insbesondere dann, wenn die Ware nicht geliefert wurde oder erheblich von der Beschreibung abweicht.

PayPal behält in der Regel den gezahlten Betrag ein und prüft anschließend, ob ein Anspruch auf Rückerstattung besteht. In vielen Fällen führt dies zur Rückzahlung des Kaufpreises inklusive bereits bezahlter Versandkosten.

Problem: Käuferschutz wird abgelehnt – trotz nicht gelieferter Ware

In der Praxis kommt es jedoch vor, dass PayPal einen solchen Antrag ablehnt – auch dann, wenn die Ware tatsächlich nicht zugestellt wurde. Gründe können sein, dass PayPal einen angeblichen Zustellnachweis des Verkäufers akzeptiert oder Unterlagen als nicht ausreichend bewertet hat.

Für Betroffene ist das besonders frustrierend, weil offenbar kein Schutz greift, obwohl der Kaufpreis bezahlt wurde und keine Ware angekommen ist. Rechtlich ist eine solche Entscheidung von PayPal nicht automatisch rechtlich verbindlich und kann überprüft werden.

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Sie

  1. Widerspruch bei PayPal einlegen
    PayPal lässt in vielen Fällen einen Widerspruch gegen seine Entscheidung zu, insbesondere wenn Sie neue, stichhaltige Informationen oder Belege haben, die zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung noch nicht vorgelegen haben. Dies kann beispielsweise eine detaillierte Dokumentation der fehlenden Lieferung sein oder zusätzliche Korrespondenz mit dem Verkäufer.

  2. Direkte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen
    Wenn PayPal den Käuferschutz zu Unrecht verweigert und Sie den Kaufpreis bezahlt haben, ohne die Ware zu erhalten, können Sie den Kaufpreis direkt von PayPal aufgrund fehlender Berechtigung zur Einbehaltung des Geldes verlangen. Daneben können Sie auch gegenüber dem Verkäufer vertragliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag geltend machen (etwa Rückzahlung des Kaufpreises, Schadensersatz).

  3. Dokumentation und Fristen einhalten
    Für alle Schritte ist entscheidend, dass Sie sämtliche Kommunikation, Nachweise und Fristen sorgfältig dokumentieren. Insbesondere bei Widersprüchen und zivilrechtlichen Schritten können fehlende Unterlagen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erschweren.

  4. Strafanzeige bei Betrugsverdacht erwägen
    Wenn die bestellte Ware offensichtlich nicht geliefert wurde und Anhaltspunkte für betrügerisches Handeln vorliegen, kann es sinnvoll sein, den Sachverhalt bei der Polizei anzuzeigen und ein Aktenzeichen zu erhalten. Dies kann sowohl gegenüber PayPal als auch in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen von Vorteil sein.

Unser Service für Ihren konkreten Fall

Wenn Sie in einer solchen Situation sind, unterstützen wir Sie umfassend:

  • Wir prüfen Ihre Unterlagen und die Entscheidung von PayPal auf rechtliche Mängel.

  • Wir helfen Ihnen bei der Formulierung und Einlegung eines Widerspruchs gegenüber PayPal.

  • Wir setzen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber PayPal und – falls erforderlich – gegenüber dem Verkäufer außergerichtlich und gerichtlich durch.

  • Wir begleiten Sie bei der Dokumentation und Abwicklung des gesamten Verfahrens, damit Ihre Chancen auf eine Rückzahlung bestmöglich stehen.

Bei uns ist eine telefonische Erstberatung kostenlos. Sie können jederzeit bequem online einen Termin buchen, um Ihren Fall mit uns zu besprechen.

📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal: https://anwalt-gegen-paypal.de/

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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