27. November 2025

Wie bekomme ich verlorenes Geld nach einer betrügerischen Online-Überweisung zurück?

Viele Betroffene staunen fassungslos, wenn plötzlich hohe Summen vom Konto verschwunden sind – oft ausgelöst durch Phishing, gefälschte Zahlungsaufforderungen oder trickreiche Kontaktaufnahmen über E-Mail, SMS oder Messenger. Die Zahl solcher Fälle wächst stetig, und für Geschädigte stellt sich schnell die Frage: Kann ich mein Geld zurückholen? Dieser Beitrag erklärt Ihnen verständlich, welche Schritte jetzt wichtig sind, welche Rechte Sie haben und wie unsere Kanzlei Sie dabei unterstützen kann.

Sachverhalt

Betrüger nutzen unterschiedliche Wege, um an Zugangsdaten zu gelangen: täuschend echt wirkende Bank-E-Mails, gefälschte Sicherheitsmeldungen, angebliche Paket-Benachrichtigungen oder manipulierte Webseiten. Sobald die Kriminellen an vertrauliche Informationen oder an eine TAN gelangen, können sie Überweisungen in Ihrem Namen durchführen. Besonders riskant sind Echtzeitüberweisungen, da das Geld dabei innerhalb weniger Sekunden auf dem Konto der Täter landet.

In vielen Fällen bemerken Betroffene die Abbuchungen erst im Nachhinein – oft zu spät, um die Zahlung noch technisch zu stoppen. Dennoch bestehen rechtliche Ansprüche, die eine Rückzahlung möglich machen können. Dafür kommt es entscheidend darauf an, ob die Überweisung tatsächlich von Ihnen autorisiert wurde und wie Sie anschließend reagiert haben.

Welche Rechte haben Sie als Opfer einer unautorisierten Überweisung?

Wenn eine Zahlung ohne Ihre Zustimmung erfolgt ist, sieht das Gesetz klare Regeln vor. Die Bank muss grundsätzlich den überwiesenen Betrag erstatten, sofern Sie die fragliche Transaktion nicht freigegeben haben. Dabei reicht es, dass Sie sagen, die Zahlung sei nicht von Ihnen gewollt gewesen – die Beweislast trifft zunächst die Bank.

Wichtig ist jedoch: Die Bank kann die Rückerstattung verweigern, wenn Ihnen ein besonders leichtfertiges Verhalten vorgeworfen werden kann, etwa die Herausgabe sensibler Bankdaten trotz erkennbarer Warnsignale. Ob tatsächlich „grob fahrlässig“ gehandelt wurde, ist aber häufig eine Einzelfallfrage, bei der viele Banken übereilt zu ihren eigenen Gunsten entscheiden.

Damit Ihre Chancen steigen, sollten Sie Folgendes tun:

  • Die Bank sofort informieren und mitteilen, dass es sich um eine unautorisierte Zahlung handelt.

  • Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe und Screenshots sichern.

  • Den zeitlichen Ablauf genau dokumentieren.

  • Falls möglich: Anzeige bei der Polizei erstatten.

Reagiert die Bank ablehnend oder fordert Sie auf, den Schaden selbst zu tragen, können juristische Schritte geprüft werden. Oft bestehen gute Erfolgsaussichten, selbst dann, wenn die Bank dies zunächst anders darstellt.

Wie wir Ihnen konkret weiterhelfen können

Unsere Kanzlei unterstützt Betroffene von Überweisungsbetrug auf mehreren Ebenen:

  • Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und bewerten, ob Rückzahlungsansprüche bestehen.

  • Wir sichten und strukturieren sämtliche Unterlagen, damit eine klare Beweisführung möglich ist.

  • Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Bank und formulieren rechtlich belastbare Forderungsschreiben.

  • Wir setzen Ansprüche außergerichtlich und – falls nötig – vor Gericht durch.

Viele Mandantinnen und Mandanten berichten uns, dass sie ohne anwaltliche Unterstützung von ihrer Bank abgewiesen wurden, obwohl später ein Anspruch bestand. Unsere Erfahrung zeigt: Konsequentes Vorgehen verbessert fast immer die Chancen auf eine Rückerstattung.

Was Sie jetzt tun sollten

Warten Sie nicht ab, sondern handeln Sie konsequent. Je eher Sie reagieren, desto besser. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei telefonisch oder über unser Online-Formular. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos, und Sie können bequem online einen Termin vereinbaren.

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie nicht auf dem Schaden sitzenbleiben.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


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