03. September 2025

Wie bekommen Opfer von PayPal-Betrug ihr Geld zurück?

Immer häufiger berichten Betroffene von Anrufen, E-Mails oder SMS, die angeblich von PayPal stammen sollen. In Wirklichkeit handelt es sich um geschickte Betrugsmaschen: Die Täter geben sich als Mitarbeiter von PayPal oder einer Bank aus, erzeugen Druck durch angebliche Sicherheitsprobleme oder verdächtige Zahlungen und bewegen die Angerufenen dazu, sensible Daten preiszugeben oder Transaktionen freizugeben. Nicht selten merken die Opfer erst später, dass mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro vom Konto verschwunden sind – teils direkt bei PayPal, teils über das verknüpfte Bankkonto.

So geschehen auch in einem aktuellen Fall: Ein Betroffener verlor fast 1.500 Euro – rund 900 Euro über PayPal und weitere 600 Euro über sein Bankkonto. Das Geld war innerhalb kürzester Zeit abgebucht, obwohl er sofort alle naheliegenden Schritte unternommen hatte, um den Schaden zu begrenzen.

Wenn Sie in eine ähnliche Situation geraten sind, sollten Sie schnell handeln. Wichtig ist, die Zahlungen sofort bei PayPal und der Bank zu reklamieren, gegebenenfalls Strafanzeige bei der Polizei zu stellen und den weiteren Schriftverkehr sorgfältig zu dokumentieren. Die Erfahrung zeigt jedoch: Allein bleiben viele Betroffene mit standardisierten Absagen und Verweisen auf angebliche eigene Pflichtverletzungen zurück. Hier ist rechtliche Unterstützung sinnvoll.

Unsere Kanzlei prüft in solchen Fällen, ob PayPal oder die Bank tatsächlich für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Wir setzen Ansprüche auf Rückerstattung durch, wehren unberechtigte Schuldzuweisungen ab und vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber den Zahlungsdienstleistern. Außerdem beraten wir Sie zu weiteren Schritten, um erneute Angriffe zu verhindern.

Sie können uns für eine kostenlose telefonische Erstberatung jederzeit erreichen. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin oder rufen Sie direkt an.

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von Anna-Christina vom Brocke
Anna-Christina vom Brocke

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.

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