07. Oktober 2025

Wie erkenne ich, ob eine Sparkassen-E-Mail ein Phishing-Betrug ist — und was kann ich rechtlich tun?

Immer wieder erreichen uns Nachrichten über betrügerische E-Mails im Namen von Banken, zuletzt insbesondere auch Sparkassen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale wird aktuell vor einer neuen Phishing-Masche gewarnt, die gezielt Sparkassen-Kundinnen und -Kunden ins Visier nimmt.

Nachfolgend erhalten Sie eine verständliche Darstellung: wie der Angriff funktioniert, worauf Sie achten sollten, welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten bestehen und wie wir Sie in einem solchen Fall unterstützen können.

Wie läuft der Phishing-Angriff ab? — typischer Ablauf

Nach den Berichten ist der Ablauf meist folgender:

Sie erhalten eine E-Mail mit einem Betreff wie „Wichtige Sicherheitsüberprüfung“ oder „Ihr Konto wurde eingeschränkt“. Häufig sind in den Texten Fehler enthalten oder sie beginnen mit einer unpersönlichen Anrede. Es wird dringend gefordert, ein angebliches „PushTAN-Update“ vorzunehmen. Unter Zeitdruck soll man auf einen Button „Jetzt aktualisieren“ klicken, da sonst angeblich keine Überweisungen mehr möglich seien.

Wer dem folgt, landet auf einer täuschend echt aussehenden Website, die wie das Sparkassen-Onlinebanking gestaltet ist. Dort werden Nutzer zur Eingabe von Zugangsdaten und TANs verleitet. Diese Daten gelangen direkt zu den Tätern, die damit unberechtigt Überweisungen durchführen oder auf andere Weise das Konto plündern.

Was Sie im Verdachtsfall tun sollten

Wenn Sie eine verdächtige Mail erhalten, öffnen Sie keine Links oder Anhänge und reagieren Sie nicht darauf. Löschen Sie die Nachricht und prüfen Sie ausschließlich über die offiziellen Zugänge Ihrer Sparkasse, ob eine Aufforderung tatsächlich besteht. Seriöse Banken fordern niemals per E-Mail zur Eingabe sensibler Zugangsdaten auf.

Sollten Sie bereits auf eine solche Nachricht hereingefallen sein, gilt: Zeit ist entscheidend. Jede Minute kann helfen, um weiteren Schaden abzuwenden.

Welche rechtlichen Optionen haben Geschädigte?

Wenn es zu einem Schaden gekommen ist, stehen Betroffenen verschiedene Möglichkeiten offen:

  1. Polizeiliche Anzeige
    Erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs. Bewahren Sie die E-Mail, Screenshots und Kontoauszüge auf – diese können für die Ermittlungen wichtig sein.

  2. Kontakt mit der Sparkasse
    Informieren Sie Ihre Bank unverzüglich. In manchen Fällen gelingt es, Überweisungen zu stoppen oder zurückzuholen. Banken prüfen zudem, ob eine Erstattung des Schadens möglich ist.

  3. Zivilrechtliche Ansprüche
    Neben den Tätern können unter Umständen auch Banken in die Verantwortung genommen werden, wenn Sicherheitsvorkehrungen unzureichend waren. Einzelfallbezogen prüfen wir, ob Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadenersatz bestehen.

  4. Schutz Ihrer Daten
    Sollten auch persönliche Daten abgeflossen sein, können weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sein – etwa Sperrvermerke bei Auskunfteien oder die Kontrolle von Kreditkartenbewegungen.

Wie wir Sie unterstützen können

Unsere Kanzlei begleitet Sie in allen Schritten:

  • Erste rechtliche Einschätzung Ihres Falls

  • Unterstützung bei der Erstattung der Strafanzeige

  • Kommunikation mit der Bank zur Sicherung oder Rückholung von Beträgen

  • Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche

  • Beratung zu weiteren Schutzmaßnahmen gegen Identitätsmissbrauch

Die erste telefonische Beratung ist für Sie kostenlos. Vereinbaren Sie bequem online einen Termin, damit wir gemeinsam das weitere Vorgehen klären können.

Warum schnelles Handeln so wichtig ist

In Phishing-Fällen zählt oft jede Stunde. Je eher Sie rechtliche Hilfe suchen, desto größer sind die Chancen, Geld zurückzuerhalten oder wenigstens den Schaden zu begrenzen. Gleichzeitig werden wichtige Beweise gesichert, die später für Ihre Ansprüche entscheidend sein können.

Zögern Sie daher nicht, uns anzusprechen – wir stehen Ihnen mit Erfahrung und klarer Strategie zur Seite.

Fazit

Phishing-E-Mails im Namen der Sparkasse sind derzeit ein ernstzunehmendes Risiko. Wer eine verdächtige Nachricht erhält, sollte sie ignorieren und löschen. Wer bereits betroffen ist, muss sofort aktiv werden: Polizei einschalten, Bank informieren, Beweise sichern und rechtliche Schritte einleiten.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und beraten Sie zu allen rechtlichen Möglichkeiten. Die erste Beratung am Telefon ist für Sie kostenfrei – nutzen Sie die Gelegenheit für schnelle Unterstützung.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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