27. Juli 2025

Wie kann ich mich gegen unberechtigte Abbuchungen bei PayPal nach einem Betrug wehren?

Immer häufiger melden sich Personen, die nach einem Verkauf über Kleinanzeigen-Plattformen Opfer eines PayPal-Betrugs geworden sind. In einem aktuellen Fall wurde ein Verkäufer durch eine täuschend echt gestaltete Nachricht dazu gebracht, über einen gefälschten Link seine Zugangsdaten preiszugeben. Kurz darauf wurde eine Zahlung von 980,00 EUR an den angeblichen Käufer ausgelöst – ohne seine bewusste Zustimmung. Obwohl der Betroffene den Vorfall sofort an PayPal meldete, eine Anzeige bei der Polizei erstattete und die Abbuchung über seine Bank zurückbuchen ließ, zeigte sich PayPal in der weiteren Bearbeitung wenig kooperativ. Mehrere Service-Mitarbeiter gaben widersprüchliche Informationen, der Konfliktfall wurde wiederholt geschlossen, und schließlich forderte PayPal sogar die Rückzahlung eines angeblich offenen Betrags. Der Geschädigte stand damit vor der Frage, wie er sein Geld zurückerhalten und sich gegen PayPal zur Wehr setzen kann.

Für Betroffene solcher Fälle stellt sich die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Grundsätzlich darf ein Zahlungsdienstleister wie PayPal nur Zahlungen ausführen, die der Kontoinhaber tatsächlich autorisiert hat. Liegt eine solche Autorisierung nicht vor, muss PayPal den Betrag erstatten – es sei denn, der Nutzer hat grob fahrlässig gehandelt. Ob dies der Fall ist, hängt vom genauen Ablauf und den Sicherheitsvorkehrungen ab. Widersprüchliche Aussagen von Service-Mitarbeitern oder eine undurchsichtige Bearbeitung des Konfliktfalls ändern nichts an dieser Rechtslage. In vielen Fällen lohnt es sich, PayPal schriftlich und mit Fristsetzung zur Rückerstattung aufzufordern und dabei auf die Pflicht des Unternehmens zum Nachweis einer autorisierten Zahlung hinzuweisen. Führt dies nicht zum Erfolg, kann eine anwaltliche Geltendmachung von Ansprüchen erforderlich sein. Auch die Einbindung der Bank und ein Vorgehen gegen die Abbuchung können Teil der Strategie sein.

Unsere Kanzlei unterstützt Geschädigte in solchen Situationen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber PayPal. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten, formulieren ein rechtssicheres Anspruchsschreiben und vertreten Sie auf Wunsch außergerichtlich und gerichtlich. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein konsequentes Vorgehen die Erfolgschancen deutlich erhöht. Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an, in der wir Ihren Fall besprechen und die nächsten Schritte erläutern. Einen Termin dafür können Sie auch bequem online buchen.

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von Anna-Christina vom Brocke
Anna-Christina vom Brocke

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.

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