07. Juli 2025

Wie kann ich mich wehren, wenn ich über Kleinanzeigen Opfer eines PayPal-Phishingbetrugs geworden bin?

Immer häufiger berichten uns Verbraucher davon, dass sie bei einem privaten Verkauf über Kleinanzeigen-Plattformen Opfer eines Betrugs werden – häufig unter Einbindung des Zahlungsdienstleisters PayPal. Ein aktueller Fall aus unserem Büro zeigt, wie professionell die Täter vorgehen und wie leicht auch vorsichtige Verkäufer in die Falle geraten können.

Im vorliegenden Fall hatte eine betroffene Person eine Ware über eine bekannte Kleinanzeigen-Plattform zum Verkauf angeboten. Ein angeblicher Käufer meldete sich und gab an, das Produkt über das Bezahlsystem der Plattform kaufen zu wollen. Im Chat tauchte eine Nachricht auf, die optisch täuschend echt wirkte und vermeintlich von der Plattform selbst stammte. In dieser Nachricht wurde die Verkäuferin aufgefordert, den Verkauf über einen Link zu bestätigen und sich bei PayPal anzumelden, um die Zahlung zu erhalten.

Da die Zahlungsabwicklung über Kleinanzeigen für viele Nutzerinnen und Nutzer ungewohnt ist, folgte die Verkäuferin den Anweisungen. Kurz darauf wurde von ihrem PayPal-Konto ein Betrag in Höhe von 850 Euro an den vermeintlichen Käufer gesendet – ohne ihre bewusste Zustimmung. Der Schock war groß, als sich herausstellte, dass es sich bei der Nachricht um eine geschickte Phishing-Attacke handelte.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene nach einem PayPal-Phishingbetrug?

Wenn Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, stehen Sie keinesfalls rechtlos da. Es besteht die Möglichkeit, gegenüber PayPal Ansprüche geltend zu machen – insbesondere dann, wenn die Zahlung ohne eine autorisierte Willenserklärung Ihrerseits erfolgt ist. PayPal ist in solchen Fällen verpflichtet, nachzuweisen, dass Sie die Zahlung tatsächlich gewollt und veranlasst haben.

Zudem kommt unter Umständen eine Rückforderung gegen den Empfänger der Zahlung in Betracht. Zwar sind diese Täter oft schwer zu identifizieren, doch in einigen Fällen kann über PayPal oder durch Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden eine Spur aufgenommen werden. Wichtig ist: Reagieren Sie schnell. Je kürzer der Vorfall zurückliegt, desto größer sind die Erfolgsaussichten.

Darüber hinaus prüfen wir, ob Strafanzeige sinnvoll ist, welche Informationspflichten die Plattform oder der Zahlungsdienstleister möglicherweise verletzt hat und ob Schadensersatzforderungen möglich sind.

Was wir für Sie tun können

Unsere Kanzlei vertritt regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, die durch PayPal-Betrug oder Phishing geschädigt wurden. Wir prüfen für Sie, ob und wie sich der entstandene Schaden zurückholen lässt. Dabei setzen wir uns mit PayPal auseinander, begleiten Sie bei der Kommunikation mit der Polizei und zeigen auf, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie über unsere Webseite bequem online einen Termin buchen – ohne Wartezeit und unverbindlich.

📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal:
https://anwalt-gegen-paypal.de/

von Anna-Lucia Kürn
Anna-Lucia Kürn

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


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