- Sozialrecht
Wie kann ich zu viel gezahlte Rückmeldegebühren von meiner Universität zurückfordern?
In einem wegweisenden Urteil vom 29. März 2019 hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden, dass die Universität Potsdam über Jahre hinweg Rückmeldegebühren erhoben hat, die deutlich über den tatsächlichen Verwaltungskosten lagen – und damit rechtswidrig waren. Dieses Urteil hat über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung für zahlreiche ehemalige Studierende an Hochschulen in Brandenburg und darüber hinaus.
Was war der Hintergrund des Urteils?
Zwischen 2001 und 2008 verlangte die Universität Potsdam von ihren Studierenden eine Rückmeldegebühr in Höhe von 51 Euro pro Semester. Tatsächlich lagen die realen Verwaltungskosten nach offiziellen Angaben nur bei etwa 20 Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2017 klargestellt, dass Rückmeldegebühren nicht zur Quersubventionierung anderer Hochschulbereiche dienen dürfen, sondern sich an den tatsächlichen Kosten orientieren müssen.
Das Verwaltungsgericht Potsdam folgte dieser Rechtsprechung und sprach mehreren Klägern eine Rückzahlung der überhöhten Gebühren zu – inklusive Zinsen. Besonders bedeutsam: Die Hochschule konnte sich nicht auf die Verjährung berufen, weil sie selbst die Betroffenen in der Vergangenheit dazu aufgefordert hatte, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Dieses Verhalten wertete das Gericht als treuwidriges Hinhalten, das die Verjährungsfrist unterbrach.
Was bedeutet das für ehemalige Studierende in Brandenburg und anderswo?
Das Urteil betrifft nicht nur die Universität Potsdam, sondern kann auch auf andere brandenburgische Hochschulen übertragbar sein, wenn dort ähnliche Rückmeldegebühren erhoben wurden. Auch in anderen Bundesländern gab es vergleichbare Modelle, die nun ebenfalls einer rechtlichen Überprüfung standhalten müssen.
Wenn Sie Rückmeldegebühren gezahlt haben, sollten Sie prüfen lassen, ob ein Rückerstattungsanspruch besteht. Dabei kommt es auf die Höhe der Gebühren, die damalige Rechtslage und die konkreten Umstände Ihrer Einschreibung an.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie?
Wenn Sie während Ihrer Studienzeit Rückmeldegebühren gezahlt haben, die möglicherweise überhöht waren, bestehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um eine Rückerstattung zu erreichen. Zunächst können Sie bei Ihrer damaligen Hochschule einen Antrag auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge stellen. Dabei sollten Sie darauf achten, auch die Verzinsung des Erstattungsbetrags ausdrücklich mit zu beantragen – in der Regel können Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung verlangt werden.
Auch wenn Ihr Studium bereits einige Jahre zurückliegt, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihre Ansprüche verjährt sind. In bestimmten Fällen – etwa wenn die Hochschule Sie damals ausdrücklich zum Abwarten geraten hat – kann die Verjährungsfrist gehemmt worden sein. Daher lohnt es sich, die individuellen Umstände Ihres Falles sorgfältig prüfen zu lassen.
Lehnt die Hochschule den Antrag ab oder reagiert nicht, besteht die Möglichkeit, die Rückforderung gerichtlich durchzusetzen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam zeigt, dass die Erfolgsaussichten bei vergleichbarer Sachlage durchaus positiv zu bewerten sind.
Was wir für Sie tun können:
Wir unterstützen Sie in diesem Prozess umfassend: Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang ein Rückzahlungsanspruch besteht, helfen Ihnen bei der rechtssicheren Antragstellung und setzen Ihre Forderung gegenüber der Hochschule durch – außergerichtlich wie auch gerichtlich. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig geltend gemacht werden, einschließlich möglicher Verzugszinsen, und überwachen alle Fristen zuverlässig.
Die telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. Vereinbaren Sie ganz einfach online einen Termin – wir klären mit Ihnen unverbindlich und individuell, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt.

Julia Bernstein
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.
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