Wie reagiere ich, wenn PayPal eine angebliche Booking.com-Zahlung abbucht, die ich nie getätigt habe?
Immer häufiger erreichen uns Fälle, in denen PayPal hohe Beträge an Reise- oder Buchungsportale weiterleitet, obwohl die Betroffenen keinerlei Buchung vorgenommen haben. In einem aktuellen Fall erhielt eine Person eine Nachricht über eine PayPal-Belastung für eine angebliche Hotelreservierung. Im Kundenkonto der Plattform fand sich jedoch keinerlei Eintrag. PayPal verwies darauf, dass die Abbuchung durch den Händler ausgelöst worden sei, während der Plattformbetreiber lediglich eine interne Prüfung einleitete. Parallel dazu war die hinterlegte Kreditkarte bereits mit einer „reservierten“ Zahlung belastet, obwohl die Karte noch am selben Tag gesperrt wurde. Klare Auskünfte erhielt der Betroffene weder von PayPal noch von der Buchungsplattform.
Solche Konstellationen sind kompliziert, weil mehrere Akteure beteiligt sind und die Vorgänge oft nur schleppend aufgeklärt werden. Gleichzeitig stehen Betroffene unter Zeitdruck: Kreditkartenbuchungen werden schnell ausgeführt, PayPal verlangt bestimmte Nachweise und Händler benötigen für interne Fallprüfungen regelmäßig mehrere Tage.
Welche Schritte kommen rechtlich in Betracht?
Wenn eine Zahlung über PayPal nicht von Ihnen ausgelöst wurde, können Sie die Transaktion ausdrücklich als nicht autorisiert melden. PayPal muss dann nachweisen, dass tatsächlich eine wirksame Zustimmung vorlag – gelingt das nicht, ist die Belastung rückgängig zu machen. Gegenüber der betroffenen Plattform können zudem Ansprüche entstehen, etwa wenn unzutreffende Abbuchungen vorgenommen oder Kontodaten missbraucht wurden. Auch über die Kreditkarte bestehen Möglichkeiten, fehlerhafte Belastungen anzufechten oder Rückbuchungen einzuleiten, sofern Fristen eingehalten werden. Wichtig ist eine schnelle und strukturierte Vorgehensweise, um Ihre Rückforderungsrechte zu sichern.
Wie unsere Kanzlei Ihnen helfen kann
Wir unterstützen Betroffene in allen Phasen: von der Meldung unbefugter PayPal-Transaktionen über die Kommunikation mit Händlern bis hin zur Rückabwicklung von Kreditkartenbelastungen. Wir prüfen die rechtlichen Aussichten, übernehmen die gesamte Korrespondenz und sorgen dafür, dass keine Frist versäumt wird. So behalten Sie die Kontrolle über Ihren Fall und müssen sich nicht selbst mit unklaren Aussagen verschiedener Stellen auseinandersetzen.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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