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Jetzt online Termin vereinbarenIn der offiziellen Sprachregelung gilt zwar noch immer die Grundlage von 1996, dass das Geldabheben für Bank-Kunden am Schalter oder Geldautomat kostenlos sein soll. Aber aktuell ist zu hören, dass mittlerweile einige Bankhäuser diesen Service klammheimlich entweder eingeschränkt oder sogar ganz abgeschafft haben.
Was ist das Motiv?
Wenn nun der Kunde Gebühren zahlen soll, um an sein eigenes Geld zu kommen, verursacht diese Entscheidung natürlich zugleich einen ganz erheblichen, hausgemachten Imageschaden für die Bankhäuser. Somit stellt sich die Frage, warum sich die Institute das antun.
Wie immer, so geht es auch hier schlichtweg um das Geldverdienen und um den Profit. Dies wird den Banken seit geraumer Zeit einerseits durch die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank erschwert, andererseits ist natürlich auch die Bereitstellung von Geld mit Kosten verbunden.
Wie Sie diese Gebühren vermeiden können:
Und wenn Sie mal andere Probleme mit Ihrer Bank haben, dann nutzen Sie doch einfach unsere kostenfreie Erstberatung. Rufen Sie uns an, unter der Nummer 0214 - 90 98 400.

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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