01. Juni 2021

Wie Sie jetzt noch Geld aus alten Fahrradversicherungen zurückbekommen können - Erstattung der Versicherungsprämie nach Fahrradverkauf

Beim Neukauf eines Fahrrads oder E-Bikes wird im Fahrradgeschäft eine Versicherung mitabgeschlossen. Diese Versicherung soll z.B. Werkstattkosten oder Diebstahlschäden versichern. Die Versicherungsprämie wird für fünf Jahre im Voraus direkt im Fahrradladen bezahlt.  

Das Fahrrad wird jetzt vor Ablauf der fünfjährigen Versicherungsdauer verkauft. Hierbei kann regelmäßig der Versicherungsschutz mitverkauft werden, oder eben nicht mitverkauft werden.

Wird der Versicherungsschutz nicht mitverkauft, wird die Versicherung nicht mehr benötigt und kann gekündigt werden.

Die nichtverbrauchte Versicherungsprämie ist durch die Versicherung zu erstatten.

Denken Sie also daran, die Versicherung zu kündigen und Ihr zu viel gezahltes Geld zurückzufordern.

Verweigert die Versicherung eine Erstattung, sind wir gerne für Sie da. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Müssen wir darüber hinaus tätig werden, ist unser Honorar regelmäßig durch den Gegner zu ersetzen und zusätzlich auch über Ihre Rechtsschutzversicherung abgesichert.  

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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