12. März 2025

Wie Sie sich als Kreditnehmer gegen fehlerhafte Beratung wehren können

Am 20. Februar 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem wegweisenden Urteil (Az. I ZR 122/23), dass Darlehensnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen einen Darlehensvermittler geltend machen können, wenn dieser die Risiken eines Darlehensvertrags unzureichend oder irreführend darstellt. Was bedeutet das für Sie als Darlehensnehmer, wenn Sie durch eine fehlerhafte Beratung einen finanziellen Schaden erlitten haben?

Der Fall: Ein Ehepaar und die verharmloste Risikobelehrung

Im vorliegenden Fall wollte ein Ehepaar ein Grundstück mit Einfamilienhaus kaufen. Da eine Bank die Finanzierung ablehnte, engagierten sie einen Darlehensvermittler, um ein Darlehen in Höhe von 350.000 Euro zu erhalten. Ein Darlehensvertrag wurde abgeschlossen, obwohl der Grundstückskaufvertrag noch nicht notariell beurkundet war.

Als der Kauf des Hauses scheitere, verlangte die Bank von den Eheleuten eine Entschädigung in Höhe von 35.862,29 Euro, weil sie das Darlehen nun doch nicht in Anspruch nahmen. Das Ehepaar wollte sich den Betrag von der Darlehensvermittlung zurückholen, da sie behaupteten, der Darlehensvermittler habe sie im Beratungsgespräch unzureichend über die Risiken aufgeklärt. Insbesondere wurde das Risiko eines gescheiterten Grundstückkaufvertrages bagatellisiert und das Ehepaar hierdurch in falscher Sicherheit gewogen.

Was bedeutet das Urteil für Sie als Darlehensnehmer?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein wichtiges Signal für alle, die beim Abschluss von Darlehensverträgen auf die Beratung eines Vermittlers angewiesen sind. Der BGH entschied, dass ein Darlehensvermittler haftbar gemacht werden kann, wenn er Risiken verharmlost und die Kunden nicht vollständig über mögliche Folgen eines nicht zustande kommenden Geschäfts informiert.

Wie können Sie sich gegen eine fehlerhafte Beratung wehren?

Wenn Sie als Darlehensnehmer in einer ähnlichen Situation sind und der Verdacht besteht, dass Sie von einem Darlehensvermittler nicht korrekt oder unzureichend über die Risiken eines Darlehens informiert wurden, gibt es mehrere rechtliche Schritte, die Sie ergreifen können:

  • Dokumentation des Beratungsgesprächs
    Prüfen Sie alle Unterlagen, die Ihnen während des Vermittlungsprozesses zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere alle schriftlichen Vereinbarungen. Wenn der Darlehensvermittler in einem Gespräch oder Dokument die Risiken eines Geschäfts heruntergespielt hat, könnte dies ein Hinweis auf eine fehlerhafte Beratung sein. Der BGH stellte klar, dass es nicht ausreicht, nur theoretisch auf Risiken hinzuweisen. Ein echtes, realistisches Bild der Risiken muss vermittelt werden.
  • Schadensersatzansprüche prüfen
    Falls Sie aufgrund der fehlerhaften Beratung finanzielle Nachteile erlitten haben – wie zum Beispiel die Zahlung einer Entschädigung an die Bank, obwohl der Darlehensvertrag nie genutzt wurde – haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz.

Wann ist es ratsam anwaltlichen Rat hinzuzuziehen?

Als Ihre Anwältin stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte als Darlehensnehmer zu wahren. Gemeinsam können wir:

  • Die Erfolgsaussichten Ihrer Schadensersatzklage prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Schlüsselfragen zur Beratung und Risikovermittlung durch den Vermittler.
  • Beweismittel sammeln und auswerten, wie z.B. Gesprächsprotokolle, um nachzuweisen, dass der Darlehensvermittler seine Aufklärungspflichten verletzt hat.
  • Mit der Darlehensvermittlung verhandeln und rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Fazit: Ihre Rechte als Darlehensnehmer wahren

Das Urteil des BGH vom 20. Februar 2025 zeigt auf, dass Darlehensvermittler für ihre Beratung verantwortlich sind und bei fehlerhafter Aufklärung über Risiken zur Haftung herangezogen werden können. Wenn auch Sie in einer ähnlichen Situation sind können Sie sich wehren. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen und setzen Sie sich für Ihr Recht ein – mit kompetenter rechtlicher Unterstützung an Ihrer Seite.

Kontaktieren Sie mich, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und mögliche Schritte zu prüfen, wie Sie sich gegen eine fehlerhafte Beratung durch einen Darlehensvermittler zur Wehr setzen können.

von Anna-Christina vom Brocke
Anna-Christina vom Brocke

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.

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