25. August 2025

Wie verhalte ich mich richtig, wenn die Polizei wegen Betrugsverdachts ermittelt?

In einem aktuellen Strafverfahren muss sich ein ehemaliger Bankberater verantworten, dem umfangreiche Pflichtverletzungen und betrügerische Handlungen vorgeworfen werden. Über Jahre soll er Kundinnen und Kunden durch falsche Zusagen dazu gebracht haben, hohe Geldbeträge anzulegen, die zweckwidrig verwendet wurden. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklage auf mehrere Millionen Euro. Für die betroffene Person bedeutet ein solches Ermittlungsverfahren weitreichende Konsequenzen: Neben dem Risiko einer erheblichen Strafe drohen auch ein Imageschaden im beruflichen Umfeld und große Belastungen im persönlichen Leben.

Rechtslage & Handlungsmöglichkeiten
Wer als Beschuldigter mit einem Betrugsvorwurf konfrontiert wird, sollte besonnen und überlegt handeln. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und diese konsequent wahrzunehmen:

  • Schweigen ist Ihr gutes Recht. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, bis Ihr Verteidiger die Ermittlungsakte eingesehen hat. Spontane Erklärungen können später kaum korrigiert werden.

  • Akteneinsicht schafft Klarheit. Nur durch Einsicht in die Ermittlungsakte ist ersichtlich, welche Beweismittel die Staatsanwaltschaft tatsächlich gesammelt hat und wie belastbar diese sind.

  • Mögliche Strafen variieren. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Für jüngere Angeklagte kann Jugendstrafrecht Anwendung finden, das andere Maßstäbe setzt.

  • Frühzeitige Verteidigungsstrategie. Ob Verteidigung durch Schweigen, Einlassung, Anfechtung von Beweisen oder Verfahrensanträge – eine durchdachte Strategie entscheidet oft über den Ausgang.

Unterstützung durch unsere Kanzlei
Unsere Aufgabe ist es, Sie in dieser schwierigen Situation nicht allein zu lassen. Wir übernehmen für Sie:

  • Die Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte.

  • Die vollständige Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

  • Die Vorbereitung und Begleitung zu Vernehmungen, damit Sie keine unüberlegten Angaben machen.

  • Eine realistische Einschätzung der Beweislage sowie die Entwicklung einer individuellen Verteidigungslinie.

  • Die Prüfung, ob Verfahrensfehler oder überzogene Vorwürfe bestehen.


Gerade am Anfang eines Ermittlungsverfahrens werden entscheidende Weichen gestellt. Warten Sie deshalb nicht, bis bereits Anklage erhoben wurde. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung und buchen Sie Ihren Termin direkt online. Dort erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Schritte jetzt sinnvoll und notwendig sind.

Oder besuchen Sie unsere Sonderseite https://polizei-akteneinsicht.de/, wenn Sie bereits Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben.

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von Ulrike Frentzen
Ulrike Frentzen

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Ulrike Frentzen ist auch Fachanwältin für Strafrecht

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