Wie wehre ich mich gegen falsche Abbuchungen und Inkassoforderungen von PayPal?
Immer häufiger wenden sich Verbraucher an uns, die durch Probleme mit PayPal in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Ein aktueller Fall zeigt, wie gravierend die Folgen sein können: Eigentlich sollte eine Onlinebestellung nur rund 100 Euro kosten. Doch bei der Zahlungsabwicklung über PayPal kam es zu einer Umrechnung in eine Fremdwährung. Statt der erwarteten Summe wurde ein Betrag von mehreren tausend Euro vom Konto des Kunden eingezogen. Eine Lieferung der bestellten Ware erfolgte nie, auch eine Bestätigung durch den Händler blieb aus.
Nachdem die Bank den Betrag zurückgebucht hatte, ging der Ärger erst richtig los. PayPal hielt an der Forderung fest und änderte mehrfach die Einschätzung im Käuferschutzverfahren. Erst wurde zugunsten des Kunden entschieden, kurz darauf jedoch zugunsten des Verkäufers. Schließlich erhielt der Betroffene sogar Post von einem Inkassobüro. Die Unsicherheit war groß: Muss man wirklich für eine völlig überzogene Abbuchung zahlen?
Solche Konstellationen sind keine Einzelfälle. Typische Probleme, die uns Mandanten schildern, sind: falsche Währungsumrechnungen, nicht nachvollziehbare Änderungen beim Käuferschutz, doppelte oder widersprüchliche Buchungen sowie die voreilige Einschaltung von Inkassounternehmen. Für Betroffene ist es oft schwer, den Überblick zu behalten – doch rechtlich müssen Sie eine unberechtigte Forderung keineswegs akzeptieren.
Wir prüfen für Sie, ob PayPal die Belastung rechtmäßig vorgenommen hat, ob die Inkassoforderung Bestand hat und welche Ansprüche Sie geltend machen können. Zudem übernehmen wir die Korrespondenz mit PayPal und Inkassodienstleistern, damit Sie nicht weiter unter Druck gesetzt werden. Ziel ist es, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Ihre finanzielle Sicherheit wiederherzustellen.
Wenn Sie in eine ähnliche Lage geraten sind, können Sie uns jederzeit ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos, und einen Termin dafür können Sie bequem online vereinbaren. Dort klären wir gemeinsam, welche konkreten Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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