05. Juli 2013

Wieder entscheidet ein OLG gegen eine Bankgebühr - Vorfälligkeitsentschädigung betroffen

Wieder hat ein Oberlandesgericht entschieden, dass eine Bank über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht willkürlich Gebühren berechnen darf. Diesmal das für viele Banken wichtige OLG Frankfurt am Main.

Betroffen ist eine Bearbeitungsgebühr, die kassiert wird, um die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung zu beziffern. Dies passiert regelmäßig, wenn ein Kredit vorzeitig abgelöst werden soll.

Die Gebühr kann in vielen Fällen zurückverlangt werden.

Nach unserer Erfahrung sind Vorfälligkeitsentschädigungen häufig überhöht. Auch hier raten wir zur Überprüfung. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung prüfen die Verbraucherzentralen schon für 70 €.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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