27. Februar 2024

Wir helfen im Arbeitsrecht: massiver Stellenabbau bei Bayer

Die geplante Entbürokratisierung des Leverkusener Agrarchemie- und Pharmakonzerns Bayer wird mit einem deutschlandweiten Stellenabbau – insbesondere im mittleren Management – einhergehen. Die Verwaltung soll schlanker und Entscheidungsprozesse beschleunigt werden, so der neue Konzernchef Bill Anderson. Im Zuge dessen sollen bei Bayer zahlreiche Stellen abgebaut werden, wie das Unternehmen im Januar mitteilte.

Ab 2027 auch betriebsbedingte Kündigungen möglich

Da betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2026 ausgeschlossen sind, will man es zunächst mit Abfindungen und Unterstützungsmaßnahmen versuchen. Hier muss Bayer allerdings mitunter tief in die Tasche greifen, um Mitarbeiter vorzeitig loszuwerden. Sollten die personellen Einsparungen nicht zur Erreichung der Ziele genügen, sollen ab 2027 auch betriebsbedingte Kündigungen infrage kommen. Diese gab es bei Bayer in den vergangenen 27 Jahren nicht mehr. Bislang galt eine Beschäftigungssicherung bis Ende 2025, die aber auf Ende 2026 verlängert wurde.

Der Stellenabbau solle allerdings schon in den kommenden Monaten zügig umgesetzt werden und bis Ende 2025 weitestgehend abgeschlossen sein, so der Chemiekonzern. Derzeit sind bei Bayer deutschlandweit rund 22.200 Mitarbeiter beschäftigt. Wie viele Stellen genau abgebaut werden sollen, ist bisher nicht bekannt. Auch im Ausland will man die Sinnhaftigkeit von Managementfunktionen durchleuchten. „Unser neues Betriebsmodell soll Bayer schneller und innovativer machen. Seine Einführung wird jedoch zulasten vieler Führungskräfte gehen“, heißt es aus dem Bayer-Konzernsprecherausschuss.

Entbürokratisierung und Kulturwandel sollen angeschlagenen Bayer-Konzern sanieren

Dieser weitgreifende Stellenabbau kommt nicht ohne Vorankündigung. Bayer steht schon seit Jahren unter Zugzwang, denn bei den langjährigen Gewinnbringern im Pharmabereich laufen sukzessive die Patente aus und es fehlt an neuen Verkaufsschlagern. Das Agrargeschäft leidet insbesondere unter den Milliardenkosten für die Glyphosat-Prozesse in den USA. Der Aktienkurs ist nach wie vor auf Talfahrt.

Schon 2020 war bei dem Leverkusener Konzern ein Programm eingeleitet worden, mit dem jährlich über 1,5 Milliarden Euro eingespart werden sollten. In der angespannten wirtschaftlichen Lage würden die bereits laufenden Programme und Maßnahmen jedoch nicht ausreichen, weshalb man schweren Herzens weiteren Einschnitten zugestimmt habe, heißt es vonseiten des Gesamtbetriebsrats der Bayer AG. Zumindest habe man es geschafft, den bevorstehenden Stellenabbau im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.

CEO Anderson will Managementebenen verschlanken

Bei seinem Amtsantritt im Frühjahr 2023 hatte Konzernchef Bill Anderson bereits einen radikalen Kulturwandel bei dem Chemieriesen angekündigt, der insbesondere die Managementebenen betreffen würde. Zukünftig solle im Unternehmen in kleinen, selbstverwalteten Teams gearbeitet werden, die einen Kunden bzw. ein Produkt betreuen – ähnlich der Arbeitsweise in Kleinunternehmen. Man müsse die Leistungsfähigkeit und den Handlungsspielraum schnell und nachhaltig verbessern, um Bayer wieder auf die Erfolgsspur zu bringen. Alles, was nicht zum Erreichen der Mission beitrage, werde ausgemustert.

CEO Anderson hat bei seinen Plänen für die Entbürokratisierung mehrfach auf das Managementbuch „Humanocracy“ verwiesen. Dieses propagiert eine Unternehmensstruktur, in der Mitarbeitern möglichst viele Freiheiten, aber auch Verantwortung übertragen wird, ohne sie durch überpräsente Managementebenen zu hemmen oder gar zu gängeln. Ein solcher Kulturwandel hin zu flacheren Hierarchiestrukturen hat nun bei dem Aspirin-Hersteller begonnen.

Abfindungsverträge genau prüfen

Bis betriebsbedingte Kündigungen ab 2027 möglich sind, wird der Stellenabbau aber zunächst über freiwillige Abfindungsprogramme erfolgen. Mitarbeiter, die über 57 sind und mindestens 35 Dienstjahre im Konzern verbracht haben, können sich beispielsweise eine Abfindung in monatlichen Raten bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente auszahlen lassen. In solchen Fällen empfiehlt es sich aber immer, das Angebot zunächst von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Hier kann die Anwaltskanzlei Lenné helfen: Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, prüfen wir diesen gerne und verhandeln ggf. für Sie nach. Wir vertreten unsere Mandanten zudem bei betriebsbedingten Kündigungen und reichen bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage ein. Bei einer kostenlosen Erstberatung stehen wir Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechts Rede und Antwort und gehen mit Ihnen die verfügbaren Optionen durch.

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von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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