17. Dezember 2021

Wirecard-Skandal: OLG München steigert Chancen der Anleger bei Schadensersatzklagen gegen EY

Im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal wurden vom Landgericht München ca. 115 Schadensersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY abgewiesen. Eingegangen sind seit der Insolvenz des ehemaligen Dax-Konzerns rund 650. Die Kläger beriefen sich darauf, dass EY von Wirecard gefälschte Bilanzen testiert hatte.

Nun zeigt sich für die Investoren doch noch ein Hoffnungsschimmer, Schadensersatz für ihre massiven Verluste zu bekommen, denn das Münchner Oberlandesgericht äußerte in einem vorläufigen Hinweis starke Kritik an den Entscheidungen des LG München. Dieses hatte die Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nämlich ohne weitere Beweisaufnahme abgewiesen. Hier hätte aber eingehend geprüft werden müssen, ob EY vorsätzlich sittenwidrig gehandelt habe, so das OLG.

EY testierte jahrelang gefälschte Bilanzen von Wirecard

Vor der Insolvenz im Sommer 2020 hatte Wirecard zunächst gefälschte Buchungen in Höhe von 1,7 eingeräumt. EY hatte die Bilanzen des Unternehmens bereits über Jahre geprüft und testiert. So auch im Juni 2020. Der mutmaßliche Betrug wurde dabei nicht entdeckt.

Die Münchner Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Wirecard-Vorstand kriminell handelte und die Bilanzen über Jahre hinweg bewusst gefälscht hatte, um auf diese Weise an Bankkredite und die Gelder von Anlegern zu gelangen. Markus Braun, der ehemalige Vorstandschef von Wirecard, sitzt seit letztem Jahr in Untersuchungshaft. Der frühere COO Jan Marsalek ist untergetaucht und wird per internationalem Haftbefehl wegen Betrugs gesucht.

LG München: hunderte Klagen gegen EY eingegangen

Die Aktionäre erlitten durch die Wirecard-Pleite Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe. Daraufhin gingen beim Münchner Landgericht ca. 650 Schadensersatzklagen gegen EY ein. Bislang wurden rund 115 davon abgewiesen. In seinen Entscheidungen gab das LG an, keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Testaten der EY Wirtschaftsprüfer und den Verlusten der Anleger zu sehen. Dementsprechend könne nicht auf eine Pflichtverletzung der Prüfer geschlossen werden.

Das OLG München vertritt eine andere Auffassung. Hätten die Wirtschaftsprüfer von EY das Testat zu einem früheren Zeitpunkt – bzw. überhaupt – verweigert, wäre es auch früher zum Insolvenzantrag der Wirecard AG gekommen. Dass die Anleger unter diesen Umständen keine Aktien gekauft hätten, dafür spräche allein schon „die allgemeine Lebenserfahrung“, so das Oberlandesgericht.

OLG München: Vorgehen des Landgerichts viel zu oberflächlich

Der 8. Zivilsenat des Münchner Oberlandesgerichts stellte in seinem Hinweis fest, dass das Landgericht sich viel zu oberflächlich mit dem Fall befasst habe. Zudem mangele es dem Gericht an „eigener Sachkunde“, um beurteilen zu können, ob die gegen EY erhobenen Vorwürfe zutreffend seien oder nicht. Dazu hätte es eines Sachverständigen-Gutachtens bedurft, welches aber nicht eingeholt wurde.

Auch den Bericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses im Bundestag hätte das LG München nicht berücksichtigt. Dies sei „gehörswidrig“ und zum Nachteil der Kläger. Der Zivilsenat gab die Empfehlung ab, das Landgericht solle ein Musterverfahren eröffnen. Alternativ überlegen die Richter, das Verfahren an das LG München zurückzuverweisen, damit die bislang ausgebliebene eingehende Prüfung und Beweisaufnahme nachgeholt werden kann.

Zu beachten ist, dass es sich hierbei lediglich um einen vorläufigen Hinweis handelt. Das Oberlandesgericht sagt damit keineswegs aus, dass es die Wirtschaftsprüfer für mitverantwortlich hält. Ein Erfolg der Klagen gegen EY ist damit also nicht garantiert, die Chancen aber immerhin deutlich gestiegen.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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